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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-06-16

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-16

Wortprotokoll

Extremismus und Terrorismus sind ein Angriff auf den Rechtsstaat. Sie setzen die Freiheit und das Gemeinwohl unserer offenen Gesellschaft aufs Spiel. Deshalb müssen sie konsequent bekämpft werden. Terroristische Bedrohungen gehören zu den grössten sicherheitspolitischen Herausforderungen heute und in Zukunft. Alle Staaten der westlichen Welt sind potenzielle Ziele von Terroristen, die Gefahr von Anschlägen besteht auch für die Schweiz. Dies bereitet vielen Menschen in unserem Land grosse Sorgen, die ernst genommen werden müssen. Wir müssen uns gegen Terroranschläge wappnen. Terrorismus bedroht nämlich die Freiheit, die Sicherheit und die grundlegenden Rechte jeder einzelnen Person. Auch hinterlässt Terrorismus jedes Jahr Tausende von getöteten, verletzten und traumatisierten Opfern auf der ganzen Welt. Ebenso richtet Terrorismus in den betroffenen Ländern einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Es muss im ureigenen Interesse der Schweiz liegen, dies alles wenn immer möglich zu verhindern und ein griffiges Instrumentarium gegen den Terrorismus zu haben.

Die CVP setzt sich im Parlament seit Langem für die Bekämpfung von Terrorismus ein. Wiederholt haben wir entsprechende Massnahmen vorgeschlagen, die CVP hat bereits im Jahre 2014 mittels der Motion Glanzmann 14.4187 die umgehende Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus, welches wir heute beraten, gefordert. Für die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist es unverständlich, dass der Bundesrat, obwohl er die Konvention bereits 2012 unterzeichnete, so lange mit der Ratifizierung zugewartet hat. Uns ist wichtig, dass wir in diesem Bereich endlich Nägel mit Köpfen machen. Wir sind mit der Ratifizierung des Übereinkommens wie auch mit der Ratifizierung des dazugehörigen Zusatzprotokolls einverstanden. Unser Strafgesetzbuch muss an die heutige Bedrohungslage angepasst werden.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt ausdrücklich die neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe stellt. Mit der vorliegenden Revision wird auch die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen angepasst, damit sie auch auf Terrororganisationen zugeschnitten ist. Wir begrüssen die vorgeschlagene Erhöhung des Strafmasses. Der CVP-Delegation fehlte jedoch die ausdrückliche Erwähnung, dass diese Strafbestimmung für humanitäre Dienste, die von einer unparteiischen, humanitären Organisation wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz geleistet werden, nicht gilt. Als Heimatland des IKRK, als Geburtsort der Genfer Konvention und für unser Ansehen als Sitz vieler internationaler Organisationen wäre es völlig unverständlich, wenn man eine Organisation wie das IKRK nicht ausdrücklich von dieser Strafbestimmung ausnehmen würde. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Meinung.

Auch wenn wir alle in den letzten Wochen mit Mails des internationalen Genf und von Menschenrechtsorganisationen bedient wurden, ist die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP überzeugt, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip und die menschenrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien mit dieser Vorlage gewahrt bleiben. Sollten einzelne Massnahmen in spezifischen Fällen tatsächlich gegen Grund- und Freiheitsrechte verstossen, können die Gerichte die Anwendung dieser Massnahmen im Einzelfall untersagen.

Im Rechtshilfegesetz wird die Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit mit anderen Staaten weiter ausgebaut. Um auch bei länderübergreifenden komplexen Fällen genügend gewappnet zu sein, können neu gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Partnerstaaten eingerichtet werden. Angesichts der heute vorhandenen Mobilität, gerade von Schwerstkriminellen, sei dies im Bereich Terrorismus, Cyberkriminalität oder Menschenhandel, ist dies notwendig. Ebenso sollen der Austausch und die Auswertung von internationalen Informationen über die Terrorismusfinanzierung verbessert werden. Die Meldestelle für Geldwäscherei soll zu diesem Zweck Meldungen aus dem Ausland auch dann bearbeiten können, wenn dazu keine Meldung aus dem Inland vorliegt. Zudem soll die Rechtshilfe bei Bedarf vereinfacht und beschleunigt werden. Gerade im Bereich von Terrorismus ist diese Massnahme, auch wenn nur ausnahmsweise davon Gebrauch gemacht werden darf, von grösster Bedeutung für die Sicherheit.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren unterstützt diese Vorlage. Die Bekämpfung des Terrorismus ist nämlich eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Auch wenn die polizeiliche Zusammenarbeit und die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich in den letzten Jahren gezielt verstärkt wurden, fehlen heute aber Rechtsgrundlagen für präventiv-polizeiliche Massnahmen gegen Personen, die als terroristische Gefährder eingestuft werden müssen. Oder noch treffender, wie es in der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten gesagt wird: Präventive Verhinderung einer Rechtsgutsverletzung ist die plausiblere Form der Sicherheitsgewährleistung als die repressive Reaktion, die nichts wieder rückgängig machen kann.

Eine Rückweisung der Vorlage ist ein Spiel auf Zeit, bei einer Vorlage, die sehr spät kommt und im Ständerat so gut wie unbestritten war. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP bittet Sie, im Sinne der inneren Sicherheit auf den Bundesbeschluss einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.