Minder Thomas · Ständerat · 2020-06-16
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-16
Wortprotokoll
Die diesjährige Armeebotschaft umfasst fünf Bundesbeschlüsse, über welche wir einzeln abstimmen. In der Kommission waren diese unbestritten. Das ist auch der Grund, werter Ratspräsident, dass ich anschliessend zu den einzelnen Bundesbeschlüssen das Wort nicht mehr ergreifen werde.
Im Zentrum stehen die 21,1 Milliarden Franken als Zahlungsrahmen für die Jahre 2021-2024. Mit diesem Geld finanziert die Armee also ihre Bereitschaft und Einsatzfähigkeit, welche sie gerade in der Zeit der Corona-Krise unter Beweis gestellt hat. Es macht Sinn - dies als Mitteilung oder als Information an die neuen Mitglieder des Parlamentes -, dass die Finanzierung der Armee über mehrere Jahre erfolgt und abgesichert ist, dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschaffung von Armeegütern extrem lange Evaluations- und Vorlaufzeiten benötigt. Eigentlich sind vier Jahre immer noch zu kurz, denn eine einsatzfähige und schlagkräftige Armee baut man nicht innert weniger Jahre auf. Der Zahlungsrahmen ist aber auch dazu bestimmt, neues Material für[NB]neue[NB]und alte Waffensysteme zu beschaffen. Dazu ist ein 1,4-prozentiges Wachstum im Budget vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass das VBS in den letzten Jahren nicht in den Genuss eines Wachstums gekommen ist, dies im Gegensatz zu allen anderen Bundesdepartementen. Das kleine Wachstum ist also vertretbar.
Ich erlaube mir nun, die einzelnen Bundesbeschlüsse nur kurz zu streifen, da sie, wie gesagt, in der Kommission nicht auf Opposition gestossen sind. Die Frau Bundesrätin kann, wenn sie will, noch vertieft auf die einzelnen Punkte eingehen. Der zweite Bundesbeschluss betrifft das Rüstungsprogramm 2020 für insgesamt 1,354 Milliarden Franken: 600 Millionen für die Modernisierung der Telekommunikation, 155 Millionen für den Ersatz der Führungssysteme von Florako, 116 Millionen für Material für die Katastrophenhilfe, 438 Millionen für die Nutzungsverlängerung der Schützenpanzer und 45 Millionen, um die Pilatus-Flugzeuge zu aktualisieren.
Als dritter Bundesbeschluss folgt der Kauf von Armeematerial für 837 Millionen Franken. Der grösste Brocken hier betrifft Ausrüstungsgegenstände für die Angehörigen der Armee, darunter eine zweite Tranche neue Kampfstiefel.
Die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems Rapier finden wir im vierten Bundesbeschluss. Die amtsälteren Ratsmitglieder erinnern sich vielleicht: Das Parlament hat in der vorletzten Legislatur entschieden, dass es solche Ausserdienststellungen bewilligen muss. Dieses Vetorecht wurde in der Weiterentwicklung der Armee aufgenommen, die 2016 umgesetzt wurde, und gelangt hier nun zur Anwendung, ganz im Sinne von: Wer diese Rüstungsbeschaffung einmal bewilligt und eingeführt hat, soll auch für die Ausserdienststellung von altem Armeematerial wieder verantwortlich sein.
Schliesslich betrifft der letzte Bundesbeschluss die Erneuerung der Immobilien für insgesamt 489 Millionen Franken, davon 68 Millionen für den Flughafen Dübendorf, 86 Millionen für den Waffenplatz Frauenfeld, zweite Etappe, 29 Millionen für den Waffenplatz Chamblon und der Rest für andere militärische Immobilienanlagen und -vorhaben. Die Investitionen in die Armee-Immobilien werden, das wissen Sie, seit einiger Zeit zusammen mit dem Rüstungsprogramm entschieden. Corona-bedingt haben wir in diesem Jahr die Rüstungsgegenstände und Immobilien als Mitglieder der Kommission nicht besichtigt; die Präsentation erfolgte im Bundeshaus.
Ich bitte Sie, so wie Ihre Kommission, diesen fünf Bundesbeschlüssen zuzustimmen. [PAGE 540]