preparatory:AB 264075
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-16
Wortprotokoll
Es geht um die humanitären Organisationen. Sie wissen, Herr Addor, wir haben in der Kommission lange darüber gesprochen. Wer soll dann nicht erfasst sein? In der Botschaft, das wird die Frau Bundesrätin auch noch sagen, steht ja drin, dass die humanitären Organisationen eigentlich damit nicht gemeint sind, und bisher wurde ja auch noch nie irgendwo eine humanitäre Organisation bestraft.
Wir sind einfach der Meinung, dass dazu auch etwas im Gesetz stehen muss, nicht nur in der Botschaft. Darum haben wir die humanitären Organisationen, die Auslegung der humanitären Organisationen, an die Genfer Abkommen geknüpft. Es sind über 120 Länder, die diese Abkommen ratifiziert haben, damit wirklich nicht jede Organisation kommen und sagen kann: Ich bin übrigens auch noch eine humanitäre Organisation und kann machen, was ich will. Das ist unseres Erachtens wichtig. Namentlich ist im Genfer Abkommen das IKRK erwähnt.
Wie uns Herr Professor Sassoli in der Kommission auch gesagt hat, müssen wir auch schauen, dass die Zivilbevölkerung weiterhin die humanitäre Hilfe bekommt, die sie auch verdient, wenn sie nichts gegen eine Situation tun kann, und es kann nicht sein, dass humanitäre Organisationen wie das IKRK ihre Aufgabe, die Zivilbevölkerung zu versorgen, nicht mehr wahr nehmen können.