Riniker Maja · Nationalrat · 2020-06-16
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-16
Wortprotokoll
Wir erleben hier eigentlich wieder eine ausführliche Kommissionsdebatte mit verschiedensten Meinungen zu den Minderheiten, die hier noch begründet werden. Ich mache es kurz und nehme es vorweg: Wir von der FDP-Liberalen Fraktion lehnen, mit einer Ausnahme, alle Minderheitsanträge ab und folgen der Mehrheit, sprich dem Bundesrat und/oder dem Ständerat.
Wir sind klar der Meinung, dass bei Artikel 260ter Absatz 1 die Freiheitsstrafe auf zehn Jahre zu erweitern ist. Das ist ein sinnvoller Vorschlag. Wir unterstützen diesen, weil wir der Meinung sind, dass wir das Strafmass auf zehn Jahre erweitern dürfen, wenn es um Personen geht, die innerhalb einer kriminellen oder terroristischen Organisation ihren Einfluss ausüben oder eine terroristische Organisation unterstützen.
Weiter beurteilen wir den breit diskutierten Absatz 1 Buchstabe c von Artikel 260ter wie folgt: Wie ich schon gesagt habe, unterstützen wir auch hier den Beschluss des Ständerates. Es ist so, dass wir dem Bundesrat glauben, dass wir hier im Gesetz keine Ausnahme machen müssen und es nicht die korrekte Stelle ist, um eine Institution explizit beim Namen zu nennen, die wir vom Geltungsbereich des Gesetzes ausnehmen wollen. Wir sind auch der Meinung, dass die Tatsache, dass es international und auch national kein bekanntes Verfahren gibt, das je gegen eine Organisation angestrebt wurde, als Grund ausreicht, um hier diese Ausnahme jetzt nicht machen zu müssen. Wir werden somit dem Antrag der Minderheit, wie vorhin von Herrn Nationalrat Candinas im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP begründet, nicht zustimmen können.
Ich habe noch eine kurze Ausführung zu Artikel 260sexies zu machen. Für uns ist diese Bestimmung eines der Kernelemente dieser Vorlage. Es ist uns sehr wichtig, dass eben genau im Vorfeld geplante terroristische Handlungen nun explizit im Gesetz erwähnt werden. Wir unterstützen diesen Artikel der Vorlage absolut.
Wie gesagt, wir folgen mit einer Ausnahme überall der Mehrheit und damit dem Bundesrat und/oder Ständerat. Die Ausnahme betrifft Artikel Absatz 1 Buchstabe c: Hier gehen wir mit der Minderheit III (Hurter Thomas) einig und folgen ihr. Besten Dank, dass Sie uns unterstützen werden.