Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses 2 zur Weiterbildung gibt es ja noch zwei Minderheitsanträge; ich spreche für die Mehrheit der Kommission.
Der Weiterbildungsmarkt hat in der Bildungs- und Wissensnation Schweiz eine enorme Bedeutung. Ich habe das in meinem Eintretensvotum bereits erwähnt. Die Rede ist von einem Weiterbildungsmarkt in der Grössenordnung von 5,3 Milliarden Franken. Der Bund investiert über unsere Sozialversicherungen IV und AHV oder über Ausländerintegration, Sportförderung, Landwirtschaft usw., also unter anderem Titel, fast eine halbe Milliarde Franken. Dazu kommen Beiträge von Kantonen und Gemeinden.
Im BFI-Bereich ist die Weiterbildung in erster Linie im Berufsbildungsgesetz geregelt. In Artikel 1 geht es nun um die Festlegung des Zahlungsrahmens gemäss dem neuen, seit 1. Januar 2017 geltenden Weiterbildungsgesetz. Dieses bildet sozusagen den Rahmen für die bereits vorhandenen Bestimmungen in den Spezialgesetzen von Bund und Kantonen im Bereich der Weiterbildung.
In der ersten BFI-Periode haben sich 20 der 26 Kantone für Leistungsvereinbarungen mit dem Bund entschieden. Sie erhalten Finanzbeiträge über das SBFI, unter anderem für die Förderung und Stärkung der Grundkompetenzen Erwachsener. Ebenfalls sind unter diesem Titel Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung ausgerichtet worden; dies in erster Linie für Koordinationsmassnahmen, die basierend auf Leistungsvereinbarungen erbracht werden.
Die beiden vorliegenden Minderheitsanträge sehen jeweils eine Erhöhung just in diesen beiden Bereichen vor: Die Minderheit I (Thorens Goumaz) fordert eine Erhöhung um 10 Millionen Franken für die Organisationen der Weiterbildung; die Minderheit II (Baume-Schneider) fordert eine Erhöhung für den Bereich Grundkompetenzen Erwachsener. Der erste Antrag ist mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt worden. Der zweite Antrag ist mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt worden.
Für die Mehrheit war hinsichtlich der Ablehnung die Tatsache ausschlaggebend, dass der Bundesbeitrag unter dem Titel des Weiterbildungsgesetzes, den der Bundesrat beantragt, bereits mehr als einer Verdoppelung gegenüber der letzten BFI-Periode entspricht. Die Kommissionsmehrheit plädiert daher dafür, nicht noch über diese Verdoppelung hinaus aufzustocken.