Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Im Bundesbeschluss 3 schliesst sich die Kommission den Anträgen des Bundesrates vollumfänglich an. Beim Ausbildungsbeitragswesen handelt es sich um eine teilentflochtene Aufgabe von Bund und Kantonen. Für die Vergabe der Beiträge sind die Kantone zuständig. 2018 summierten sich die Ausbildungsbeiträge für alle Bildungsstufen auf insgesamt 364 Millionen Franken für Stipendien und auf 18 Millionen Franken für Darlehen. Im Beitrag des Bundes von 100,3 Millionen Franken ist der Betrag von 120[NB]000 Franken an die Koordinationsstelle zur Umsetzung des interkantonalen Stipendienkonkordats beim Generalsekretariat der EDK enthalten. Kantone haben lediglich Anspruch auf Bundesbeiträge, wenn sie die definierten Harmonisierungsbestimmungen des Stipendienkonkordats erfüllen. Für die Jahre 2016 bis 2018 war dies bei allen Kantonen der Fall.