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Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2020-06-17

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-17

Wortprotokoll

Die persönliche Freiheit und die Religionsfreiheit bilden das Fundament unserer Demokratie und sind durch die Schweizer Bundesverfassung gesichert.

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verpflichtet uns, Stellung zu nehmen und unsere Aufgabe als Volksvertreter wahrzunehmen. Wir müssen abwägen, was wir mehr gewichten: die Freiheit, das Gesicht zu verhüllen, oder die freie Sicht auf das Gesicht. Wir EVP-Nationalratsmitglieder [PAGE 1031] wählen die freie Sicht auf das Gesicht. Aus folgenden drei Gründen sind wir für die Initiative:

1.[NB]Es wirkt für uns befremdlich, das Gesicht eines Menschen nicht zu sehen. Es sehen zu können, ist auch ein wichtiger Teil unserer Kultur, ausser auf den Skiern, dem Motorrad oder an der Fasnacht, natürlich. Gesichtszüge zu lesen, Bewegungen der Mundwinkel zu beobachten, ein Augenzwinkern eines anderen Menschen - dies ist für den Umgang miteinander relevant. So kommunizieren wir. Falls Sie die Serie "Lie to me" noch nicht kennen, kann ich sie nur wärmstens empfehlen. Die Wichtigkeit der freien Sicht auf das Gesicht für die Kommunikation wird dort sehr unterhaltsam veranschaulicht.

2.[NB]Es geht um den Schutz der Rechte und Freiheiten von Frauen. Sie kennen ja unsere Haltung, die Religionsfreiheit hat für uns einen hohen Stellenwert. Vorwegnehmen möchte ich eines: Die Kopfbedeckung - egal, ob es sich um diejenige einer Muslimin, einer Bäuerin, einer orthodoxen Jüdin oder einer Nonne handelt - ist von diesem Verbot in keiner Art und Weise betroffen. Wir hören oft, dass Frauen den Niqab oder die Burka freiwillig tragen würden. Es mag sein, dass Frauen dies tun. Oft kommen diese Frauen aus bildungsfernen Schichten. Oft leben sie in einem Umfeld, in dem sie sich Männern unterwerfen müssen. Oftmals ist dieser Entscheid, den Niqab oder die Burka zu tragen, wohl nicht freiwillig geschehen, sondern unter Druck. Viele Frauen hatten nie die Wahl, keinen Gesichtsschleier zu tragen. Sie wurden gar nicht gefragt. Darum ist es uns wichtig, dass die Vollverschleierung in der Schweiz verboten ist. In dieser Sache soll in der Schweiz kein Zwang möglich sein.

Wie Sie alle wissen - auch mein Vorredner, Herr Ruppen, hat es erwähnt -, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2014 einen passenden Fall beurteilt. Im Hinblick auf das 2010 in Frankreich verhängte Verhüllungsverbot entschied er, dass das eingeführte Verbot verhältnismässig und gerechtfertigt sei. Zusätzlich - dies möchte ich gegenüber allen Gegnerinnen und Gegnern ganz klar festhalten - verletzt das Verbot weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit.

3.[NB]Zu einem weiteren Grund, warum wir die Initiative befürworten: Das Verbot - wenn Sie es genau lesen - ist nicht genderspezifisch formuliert. Der Initiativtext verbietet Gesichtsverhüllung generell, ausser wenn sie aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erfolgt. Dies gilt somit sowohl für den Schwarzen Block wie auch für die Hooligans bei Fussballspielen. Mitglieder beider Gruppierungen sind in der Schweiz oft gewaltbereit und haben oft ihre Gesichter verdeckt. Fragen wir uns ehrlich: Wird es uns nicht mulmig, wenn wir in Zürich oder Bern neben einem Umzug von verhüllten Hooligans stehen?

Die Verhüllung zu verbieten, bedeutet, Menschen zu zwingen, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen. Ein Verhüllungsverbot ermöglicht, diese Menschen zu identifizieren und sie zur Verantwortung zu ziehen. Für die Sicherheit in diesem Land ist das Sehen des Gesichts relevant. Wer nichts zu verstecken hat, kann sein Gesicht zeigen.

Aus den dargelegten Gründen befürworten wir die Initiative und wählen die freie Sicht auf das Gesicht.