Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2020-06-17
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt die Aufnahme eines neuen Artikels in die Bundesverfassung. Aus folgenden Gründen spreche ich mich gegen die vorliegende Initiative aus:
Ein Verbot bringt nichts: Ein Burkaverbot zu fordern, ist rechtlich überflüssig. Bereits heute ist es in der Schweiz strafbar, Frauen gegen ihren Willen zum Tragen einer Burka oder eines Niqab zu zwingen - und das ist richtig so. Es fällt unter den Straftatbestand der Nötigung.
Verhältnismässigkeit wahren: Es gilt, für die Beurteilung der Initiative die Realitäten in der Schweiz vor Augen zu halten. In meinen Recherchen habe ich unterschiedliche Schätzungen bezüglich der Anzahl Burkaträgerinnen gefunden. Die Schätzung des Bundesrates geht von 95 bis maximal 130 Burkaträgerinnen aus. Andere gaben an, dass nur ein bis maximal zwei Dutzend davon auch in der Schweiz leben. Mit dem geforderten flächendeckenden Gesichtsverhüllungsverbot schiesst die Initiative über das Ziel hinaus.
Gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit: In der Schweiz ist das Grundrecht der Religionsfreiheit durch Artikel 15 der Bundesverfassung sowie durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Das Tragen bestimmter Kleidungsstücke aus religiösen Gründen, wie eben der Burka oder des Kopftuchs, ist durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Ein generelles Verhüllungsverbot würde somit einen Eingriff in die Grundfreiheiten bedeuten. [PAGE 1032]
Die Initiative verstärkt Vorurteile: Der harmlos klingende Name der Initiative vermag nicht über mögliche diskriminierende Beweggründe hinwegzutäuschen, will sie doch ein spezifisches Kleidungsstück einer bestimmten religiösen Minderheit verbieten. Es wird ein Graben geöffnet, der in der Schweiz nicht existiert. Wir leben in der Schweiz die Kultur, dass wir den sozialen und religiösen Frieden pflegen und im Einzelfall pragmatische Lösungen suchen. Die vorliegende Initiative verstärkt die Vorurteile.
Selbstbestimmung stärken: Klar ist, dass die Unterdrückung der Frauen nicht toleriert werden darf. Doch wer sich wirklich für Frauenrechte und ganz speziell für die Probleme von Migrantinnen einsetzen möchte, soll eine Politik mitunterstützen, die ausländerfeindliche Stigmatisierungen bekämpft und Frauen in ihren Selbstbestimmungsrechten stärkt. Viel wichtiger sind deshalb Sprachkurse und Bildung, der freie Zugang zu Beratungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen, legale Aufenthaltsrechte sowie die Möglichkeit, finanziell unabhängig zu sein. Es braucht deshalb eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe der Musliminnen an der schweizerischen Gesellschaft. Deshalb lehne ich ein isoliertes Burkaverbot in der Verfassung ab; damit ist den Frauen nicht geholfen. Vielmehr braucht es in der Schweiz eine umfassende Offensive für tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft - nicht nur, aber auch für Musliminnen.
Antwort auf gleichstellungspolitische Fragen geben: Der indirekte Gegenvorschlag liefert eine gezielte Antwort, indem er die gesellschaftliche Gleichstellung in der Verfassung verankern will. Denn das Problem sind nicht die Handvoll Touristinnen und Konvertitinnen, die eine Burka tragen. Das Problem heisst Gleichstellung, und hier hat die Schweiz tatsächlich Nachholbedarf. Wem es wirklich um den Schutz der Frauen geht, der unterstützt den Gegenvorschlag, er bringt uns in der Gleichstellung weiter.
Ich komme zum Schluss: Ich lasse mir den Blick nicht verschleiern und stehe für echten Fortschritt in der Gleichstellung ein, wie sie mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative beschlossen wurde.