Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-06-17
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die Absicht des Bundesrates, bestmögliche Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT zu schaffen. Es ist wichtig, dass sich unser Land als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Dabei ist es aber auch notwendig, dass Missbräuche konsequent bekämpft werden können, um die Integrität und die gute Reputation des Finanz- und Werkplatzes Schweiz nicht aufs Spiel zu setzen.
Die Vorlage des Bundesrates sieht punktuelle Anpassungen in neuen Bundesgesetzen vor, die sowohl das Zivil- als auch das Finanzmarktrecht betreffen. Aus liberaler Sicht es gerade in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wichtig, dass in den gegenständlichen Bereichen Rechtssicherheit geschaffen wird.
Die Kommission hat in zwei Bereichen wichtige Änderungen bzw. Verbesserungen gegenüber der Bundesratsvorlage vorgenommen, welche von der FDP-Liberalen Fraktion ausdrücklich begrüsst werden. Einerseits handelt es sich um eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, wonach jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweisen kann, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann. Andererseits hat die Kommission mehrheitlich entschieden, dass Finanzdienstleister, die ausschliesslich für institutionelle bzw. professionelle Kundinnen und Kunden Dienstleistungen erbringen, sich keiner Ombudsstelle anschliessen müssen. Diese Regelung ist sinnvoll und angemessen. Sie verhindert eine erhebliche, im vorliegenden Fall aber unnötige administrative Belastung von kleinen DLT-Handelssystemen.
Die FDP-Liberale Fraktion steht auch hinter dem Mehrheitsentscheid der vorberatenden Kommission, wonach von DLT-Handelssystemen keine zusätzlichen Offenlegungen zu verlangen sind. Auch wir sind der Meinung, dass dieser Aspekt privatrechtlich genügend geregelt ist und hier kein zusätzlicher Legiferierungsbedarf besteht.
Das vorliegende Gesetzgebungsprojekt ist aus unserer Sicht vor allem auch deshalb zu begrüssen, weil es nicht versucht, diese neue Technologie als solche zu regulieren, zumal diese noch jung ist und sich damit zwangsläufig in einer dynamischen Entwicklung befindet. Uns ist natürlich bewusst, dass diese Materie sehr technisch und die rechtliche Einordnung nicht einfach ist. Wir sind aber überzeugt, mit der vorliegenden Lösung einen vernünftigen und gangbaren Weg gefunden zu haben.
Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten, folgt der Kommissionsmehrheit - ich werde nachher in der Detailberatung nicht mehr reden - und wird die Vorlage in der Gesamtabstimmung annehmen.