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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-18

Wortprotokoll

Mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz, das Ihnen heute vorliegt und das Sie heute beraten, beschliesst das Parlament mit der Aktienrechtsreform in der Tat eine der umfangreichsten Revisionsvorlagen der letzten Jahre. Herr Ständerat Minder hat Ihnen das jetzt etwas in Erinnerung gerufen; die ursprüngliche Fahne dieser Vorlage umfasste 231 Seiten, das war die Fahne für die Sommersession des Nationalrates im Jahre 2018. Damals hat der Nationalrat als Erstrat zum ersten Mal über die Vorlage beraten. Dann hat sich aber die Fahne im Verlauf der letzten drei Jahre auf nur noch 40 Seiten reduziert, und das war jetzt auch das Volumen, das Ihnen in der Einigungskonferenz vorlag.

Ich gehe einig mit Herrn Ständerat Minder, dass es wohl besser gewesen wäre, man hätte die Abzocker-Initiative respektive die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften separat behandelt und gesplittet. Ich war als Ständerätin nicht Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, aber ich habe jeweils für die Anträge gestimmt, die genau diesen Teil abzutrennen versuchten. Das wäre übersichtlicher gewesen, und übrigens wäre das auch ein Wunsch der Praxis und der Unternehmen gewesen. Aber es ist jetzt anders gekommen.

Nun, die Hauptpunkte der Revision waren schon vor der Einigungskonferenz entschieden. Die Einigungskonferenz hatte dennoch eine wichtige Aufgabe. Sie hat sich noch einmal über die verbleibenden Differenzen gebeugt und auch Kompromisslösungen gefunden. Ich bin froh, dass es der Einigungskonferenz in der Tat gelungen ist, gute Kompromisse zu finden. Der Antrag, der heute vorliegt, ist vermittelnd, schlüssig und meines Erachtens auch überzeugend. Das Ziel, die Aktienrechtsrevision im Rahmen dieser Session abzuschliessen, mit der Schlussabstimmung morgen, liegt nun zum Greifen nahe, und das Aktienrecht konnte hier jetzt wieder à jour gebracht werden.

Ganz kurz nochmals eine Würdigung des Ergebnisses aus Sicht des Bundesrates. Es gab fünf Themen, über welche die Einigungskonferenz letzte Woche diskutiert hat: die Loyalitätsaktien, die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Zwischendividende, das Stimmgeheimnis des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, der Tagungsort der Generalversammlung im Ausland und schliesslich Fragen im Zusammenhang mit der Benachrichtigung des Gerichts im Falle einer Überschuldung.

Einzig beim letzten dieser fünf Punkte hat sich die Einigungskonferenz nicht für einen Kompromissvorschlag entschieden und ist hier dem bundesrätlichen Entwurf gefolgt. Auch bei den Loyalitätsaktien hat die Einigungskonferenz keine Kompromisslösung gefunden, wenn man so will. Aber wenn man genau hinschaut, ist die Variante des Ständerates wahrscheinlich schon ein Kompromiss, weil es ja nicht eine totale Absage an die allfällige Einführung einer Loyalitätsaktie ist. Sie konnten Ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat doch noch davon überzeugen, dass es sicher besser ist, den Postulatsbericht des Bundesrates in dieser Sache abzuwarten, bevor eine solche Bestimmung ins Aktienrecht aufgenommen wird.

In den übrigen drei Bereichen ist der Einigungskonferenz der Brückenschlag zwischen Ständerat und Nationalrat gelungen. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Zwischendividenden werden zwar gelockert, dennoch muss der Verwaltungsrat dem Gläubigerschutz angemessen Rechnung tragen.

Beim Stimmrechtsvertreter soll neu Folgendes gelten: Der unabhängige Stimmrechtsvertreter muss die Weisungen vertraulich behandeln. Trotzdem ermöglicht man dem Verwaltungsrat aber eine angemessene Vorbereitung der Generalversammlung, indem ihm kurz vor der Generalversammlung eine allgemeine Auskunft erteilt werden darf. Art und Umfang der Auskunft müssen der Generalversammlung bekannt gegeben werden.

Beim ausländischen Tagungsort der Generalversammlung soll neu Folgendes gelten: Das Gesetz anerkennt neu ausdrücklich, dass ein ausländischer Tagungsort der Generalversammlung zulässig ist. Das Gesetz formuliert allerdings gleichzeitig die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Generalversammlung ausserhalb der Schweiz stattfinden kann, nämlich eine statutarische Grundlage, die mit qualifiziertem Mehr eingeführt wird.

Ich habe es vorweggenommen: Damit liegt ein guter Kompromissantrag vor, welchen der Bundesrat voll und ganz unterstützen kann. Mir bleibt letztlich noch, Ihnen für die Arbeit, die Sie geleistet haben, herzlich zu danken, vorab in der Kommission für Rechtsfragen, aber auch im Plenum des Ständerates. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie dieses Ergebnis jetzt möglich gemacht haben. Stellvertretend für alle danke ich dem Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen, Herrn Ständerat Rieder.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.