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Thurnherr Walter · 2020-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-06-18

Wortprotokoll

Die Motion Zanetti Claudio 19.3294 fordert anstelle von E-Voting die Einführung eines E-Versands für die im Ausland lebenden Stimmberechtigten. Mit seiner Motion will der Motionär das Problem der verspäteten Zustellung des Stimmmaterials an die im Ausland lebenden Stimmberechtigten lösen.

Ich bin mir bewusst, dass nicht alle diese Stimmberechtigten die Unterlagen rechtzeitig erhalten. Durch die Coronavirus-Pandemie wird die Zustellung in einzelne Länder zusätzlich erschwert. Mit Blick auf den Urnengang vom kommenden 27. September sind wir aktuell damit befasst, gemeinsam mit dem EDA und den Kantonen kurzfristige Massnahmen für die Auslandschweizer Stimmberechtigten zu identifizieren. Wir prüfen z. B., ob es möglich ist, die Unterlagen noch früher zu versenden, als wir es ohnehin schon tun. Gleichzeitig muss man korrekterweise aber anfügen, dass der Bundesrat seit der Einführung des brieflichen Stimmrechts der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer darauf hinwies, dass er nicht für die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen garantieren könne und dass auch kein gesetzlicher Anspruch auf eine rechtzeitige Zustellung bestehe.

Der E-Versand ist keine geeignete Alternative, schon gar nicht, wenn man beim E-Voting Zweifel an der Sicherheit hat. Das Stimmmaterial in der von der Motion geforderten Form elektronisch zur Verfügung zu stellen, birgt nämlich ein erheblich grösseres Manipulations- und Missbrauchspotenzial. Die Kantone müssten elektronische Zustellplattformen mit entsprechend hohen Sicherheitsanforderungen zur Verfügung stellen, die Stimmberechtigten müssten ihre Unterlagen selbst drucken und zurückschicken, die Gemeinden müssten mit diesen Unterlagen umgehen können, und der Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Banknotenzählern, Präzisionswaagen oder das E-Counting würden so erschwert oder verunmöglicht. So simpel und intuitiv die Idee sein mag, die Umsetzung eines E-Versands ist sicherheitstechnisch und organisatorisch anspruchsvoll und lässt sich kurzfristig nicht organisieren.

Der E-Versand wäre kein Ersatz für das E-Voting, er wäre nicht einmal eine Sonderlösung für alle Auslandschweizer Stimmberechtigten. Davon würden weder Menschen mit einer Sehbehinderung profitieren - das sind immerhin 320[NB]000 - noch jene Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche grössere und nicht nur kleinere Probleme mit der Postzustellung haben. Der E-Versand wäre bestimmt weniger sicher und würde einen erheblichen Aufwand schaffen. Deshalb haben sich auch die Staatsschreiber der Mehrheit der Kantone gegen diesen Ansatz ausgesprochen.[GZ]

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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