Christ Katja · Nationalrat · 2020-06-18
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Diverse terroristische Anschläge verursachten eine epochale Zäsur im existenziellen Sicherheitsgefühl der Menschen und haben die Prävention verstärkt in den Fokus gerückt. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung fand in den vergangenen Jahren eine stetige Aufrüstung der Polizeiapparate statt. Vorreiterin waren dabei die USA. Auch bei uns wurden diverse Gefährdungstatbestände geschaffen, die in umfassender Weise bereits Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellen. Das Strafverfahren wandelt sich damit zu einem Instrument der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Menschen stehen zunehmend unter Generalverdacht. Die Unterscheidung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, zwischen Prävention und Repression verflüchtigt sich immer mehr.
Die zentrale Frage ist nun: Wie viel sind wir für die Gefahrenabwehr zu opfern bereit? Diese Frage stellt sich, damit wir nicht mehr verlieren, als wir gewinnen. Wie viel Freiheit, wie viel Rechtsstaat, wie viele falsch positive Fälle, wie viele unserer Grundwerte? Klar ist: Menschenrechte dürfen nicht im Rahmen der terroristischen Bedrohung geopfert werden. Zwangsmassnahmen gegen 12-jährige Kinder, Hausarrest für 15-Jährige: Das vorliegende Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus sieht massive Eingriffe in die Kinderrechte, in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte vor. Es stellt unsere rechtsstaatlichen Grundsätze in verschiedenen Punkten ganz grundlegend infrage.
Das heute geltende Recht gibt der Polizei bereits jetzt die Möglichkeit, eine Person zu inhaftieren, wenn es keinen Tatverdacht gibt, aber konkret befürchtet wird, dass sie ein schweres Verbrechen begeht. Die neue Gesetzgebung will nun noch einen entscheidenden Schritt weiter gehen: Die Bundespolizei soll bereits dann Massnahmen ergreifen können, wenn sie lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Person in der Zukunft terroristische Straftaten begehen könnte, und dies in den meisten Fällen ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht. Mit Ausnahme des Hausarrests untersteht keine der Präventivmassnahmen der richterlichen Überprüfung.
Es wird damit dem Fedpol überlassen, ob und wann eine Massnahme in einer konkreten Situation verhältnismässig ist. Das Gericht kann zudem nicht wissen, ob eine Person wirklich gefährlich ist. Es kann nur überprüfen, ob das Fedpol eine Massnahme so begründet, dass eine entsprechende Gefährdung vorliegen könnte. Dies hat zudem eine nicht zu rechtfertigende Umkehr der Beweislast zur Folge. Die Zielperson muss den unmöglichen Beweis erbringen, dass von ihr keine potenzielle Gefahr ausgeht. Die Unschuldsvermutung - in dubio pro reo - wird komplett ausgehöhlt. Gemäss dem Legalitätsprinzip der Bundesverfassung muss aber staatliches Handeln gesetzmässig und damit hinlänglich klar und bestimmt sein. Aufgrund des ausufernden Interpretationsspielraums, welchen die Gesetzesvorlage den Behörden zugesteht, ist sie nicht verfassungskonform. Ein Verhalten, das die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschreitet, darf nicht indirekt und mit staatlichen Zwangsmassnahmen abgesichert zu Einschränkungen der persönlichen Freiheit führen.
Offenkundig sind grosse Teile der Gesellschaft bereit, immer mehr Freiheitsrechte zugunsten von mehr Sicherheit zu opfern und damit Gefahr zu laufen, beides zu verlieren. Ist es wirklich so, dass wir sicherer sind, wenn die Polizei mehr Macht erhält? Was, wenn wir durch die zunehmend präventiven Polizeimassnahmen irgendwann alle verdächtig werden? Wenn alle erst einmal unter Generalverdacht stehen: Trauen wir uns dann noch, unsere Empörung darüber frei zu äussern? Sicherheit bedeutet eben auch Sicherheit gegenüber staatlichen Eingriffen und nicht nur gegenüber terroristischen Taten.
Mit der geplanten Verschärfung wird eine Grenze überschritten. Darin sind sich rund achtzig Nichtregierungsorganisationen sowie namhafte Straf- und Völkerrechtler einig. Die Terrorbekämpfung darf nicht auf Kosten der Rechte und Freiheiten der Bevölkerung gehen. Unrecht darf nicht mit Unrecht bekämpft werden. Seien wir ehrlich: Die bestehenden Gesetze reichen weitgehend aus, um Terror zu bekämpfen. Terroristen sind Kriminelle, und als solche müssen sie verfolgt und hart bestraft werden. Mit Angst lässt sich keine gute Politik machen. Diese Gesetzesvorlage macht die Schweiz nicht sicherer, sondern untergräbt unseren Rechtsstaat.
Ich beantrage Nichteintreten auf das Geschäft und bitte Sie, mir dabei zu folgen, denn sonst bin ich überzeugt: Die Freiheit stirbt mit Sicherheit. [PAGE 1102]