Marti Min Li · Nationalrat · 2020-06-18
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Seit dem schrecklichen Attentat vom 11. September 2001 führen wir eine Debatte über einen vermeintlichen Widerspruch zwischen Freiheit und Sicherheit. Wir reden darüber, wie viel Freiheit wir opfern wollen, um etwas mehr Sicherheit zu gewinnen. Ich staune immer wieder, dass jene, die sonst die Freiheit so gerne hochhalten, [PAGE 1104] erstaunlich schnell bereit sind, erstaunlich viel Freiheit zugunsten der Sicherheit zu opfern.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Grundrechte, von denen wir sprechen - das ist keine linke, sondern eine liberale Erfindung -, Freiheitsrechte sind; sie sind Abwehrrechte, die den Bürger vor der Willkür des Staates schützen sollen. Das ist auch im Ursprung des liberalen Rechtsstaates zu finden, in der Habeas-Corpus-Akte, dem Rechtsakt des 17. Jahrhunderts, der besagt, dass kein Untertan des britischen Königreichs in Haft gesteckt werden kann, ohne dass er von einem Gericht verurteilt wird. Dieser Grundsatz ist auch in unserem Rechtssystem und in der EMRK verankert. Mit der Präventivhaft will die Mehrheit der SiK genau diesen jahrhundertealten Grundsatz auf den Kopf stellen. Aber es darf ebenfalls nicht vergessen werden, dass auch die milde Reform, die der Bundesrat vorschlägt, dass auch der Hausarrest diesen Grundsatz der EMRK ritzt; denn auch ein Hausarrest ist ein Freiheitsentzug. Ich hoffe, dass mindestens die Präventivhaft hier drin keine Mehrheit finden wird.
Um wieder zu den liberalen Wurzeln des Rechtsstaats zurückzukehren, möchte ich Sie noch an ein anderes Prinzip erinnern: an das "Blackstone-Prinzip". Der englische Jurist William Blackstone hat gesagt, es sei besser, wenn zehn Schuldige freikommen, als wenn ein Unschuldiger leiden muss. Heute ist nicht nur bei der Bekämpfung des Terrorismus, aber besonders hier, eine langsame Umkehr dieses Prinzips im Gange. Man will möglichst keine Risiken eingehen, man will möglichst alles verhindern, eine Tat schon im Vorfeld verhindern, wenn sie erst gedacht, noch nicht einmal geplant ist. Ich muss Sie daran erinnern: Wir reden hier über das Vorfeld. Die Gefährder, die hier gemeint sind, haben keine Straftat begangen, sie haben auch keine Straftat geplant, sondern ihnen wird vom Fedpol zugetraut, dass sie eine Straftat begehen könnten. Das ist eine fundamentale Umkehr der Unschuldsvermutung: Nicht der Staat muss einem Angeklagten beweisen, dass er schuldig ist, sondern der "Gefährder" muss beweisen, dass er nicht gefährlich ist. Das ist eine praktisch unmögliche Aufgabe.
Ich muss Sie auch daran erinnern, dass alle Massnahmen, mit Ausnahme des Hausarrests, nicht einmal eine richterliche Überprüfung nötig haben. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Massnahmen für Kinder ab 12 Jahren gedacht sind, mit Ausnahme des Hausarrests: Dieser soll für Kinder erst ab 15 Jahren gelten.
In Studien zu Radikalisierungsprozessen sieht man, dass Radikalisierung nicht über Nacht passiert. Das ist ein Prozess, und dieser Prozess wird durch verschiedene Faktoren begünstigt: Schlechte Bildung, schlechte Aussichten, aber eben auch Diskriminierung, Stigmatisierung und das Gefühl von Ungerechtigkeit können eine Radikalisierung befördern. Wenn wir dann einen Fall haben, wird auch das Fedpol, wird auch der Bundesrat nicht ausschliessen können, dass mal wirklich ein Unschuldiger zu Unrecht als Gefährder bezeichnet wird. Dann kann dies eine Radikalisierung noch viel mehr befördern. Das heisst, wir wissen nicht einmal, ob diese Massnahmen, für die wir die Freiheit opfern sollen, uns wirklich mehr Sicherheit bringen.
Aber das ist nicht die einzige Frage, die wir uns hier stellen. Wir müssen uns auch die Frage stellen, wie wir vermitteln wollen, dass unsere Werte, unsere Demokratie und unser Rechtsstaat der totalitären Ideologie von Terroristen überlegen sind, wenn wir unsere Grundwerte, unsere Grundrechte selber nicht ernst nehmen. Für die SP-Fraktion ist klar: Es braucht mehr und nicht weniger Rechtsstaatlichkeit.
Wir werden daher den Nichteintretensantrag der Minderheit Christ sowie die beiden Rückweisungsanträge der Minderheiten I (Schlatter) und II (Roth Franziska) unterstützen.