Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-06-18
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18
Wortprotokoll
Wenn man mit dieser Vorlage schon fördern will, dann ist es störend - und jetzt sind wir wieder, analog zum Postgesetz, bei der Grundsatzfrage -, dass bei den Online-Medien gemäss Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission keine unentgeltlichen Angebote gefördert werden sollen.
Ich sehe dabei folgende Gefahr: Wenn eine Förderung nur bei einem kostenpflichtigen Angebot bestehen soll, so haben auch unentgeltliche Online-Medien einen Anreiz, auf irgendeine Art und Weise kostenpflichtig zu werden - mit dem Ergebnis, dass ganze Bevölkerungskreise von der Nutzung ausgeschlossen werden. Schliesslich sind nicht alle Konsumentinnen und Konsumenten finanziell in der Lage, ein Abonnement zu bezahlen, oder sie wollen es schlichtweg nicht, oder es ist ihnen zu umständlich, sich ständig irgendwo registrieren und einloggen zu müssen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft selbst festgestellt, dass die Zahlungsbereitschaft für Online-Medien tief ist. Das wird sich wohl kaum verändern. Unentgeltliche Online-Medien sind leicht und schnell für jeden zugänglich.
Der Einbruch der journalistischen Vielfalt zeigt sich vor allem in der Regional- und Lokalpresse. Gleichzeitig ist es gerade für die Lokalpresse schwierig, Abonnenten zu gewinnen. Der [PAGE 618] entscheidende Punkt ist daher nicht, wie sich Online-Medien finanzieren, sondern dass die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Informationen überhaupt an die Bevölkerung gelangen. Da die Gratis-Online-Medien die Schwelle für den Zugang zu relevanten journalistischen Informationen tief halten, erfüllen sie eine wesentliche staats- und demokratiepolitische Funktion, welche in Zukunft immer wichtiger werden wird.
Das ist mein Votum zu meinem ersten Minderheitsantrag, und ich schliesse das Votum zum zweiten Minderheitsantrag zu Artikel 4 gleich an. Dazu Folgendes: Über zehn Jahre hinweg sollen insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Es ist aber wesentlich, dass die Höhe der Zahlungen nicht über zehn Jahre hinweg gleich ist, sondern dass sie in jedem Jahr abnimmt. Denn nur so ist meines Erachtens der Grundgedanke, nämlich eine Anschubfinanzierung zu ermöglichen, gewährleistet.
Denn der Bundesrat hält in der Botschaft fest, dass die Subventionen dem Aufbau dieses Geschäftsmodells als Überbrückung dienen sollen, "bis die Kosten vollumfänglich über Werbe- und Publikumseinnahmen gedeckt werden können". Bei gleichbleibenden Beträgen über zehn Jahre hinweg besteht nämlich die Gefahr einer Gewöhnung und einer Abhängigkeit an die Subventionen.
Ich bitte Sie, meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.