Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-18
Wortprotokoll
Sehr geehrter Herr Nationalrat Pult, nein, ich teile Ihre Einschätzung nicht, weil ich der Auffassung bin, dass die hier getroffenen Massnahmen rechtsstaatlich abgestützt sind. Ich habe es vorhin gesagt: Der Hausarrest wird vorgängig richterlich überprüft. Die anderen Massnahmen - wir befinden uns ja im Verwaltungsverfahren - können nachträglich richterlich überprüft werden. Man kann nicht leichtfertig jemandem eine solche Massnahme auferlegen, sondern es braucht wirklich - das wissen Sie, wenn Sie auch das Gesetz gelesen haben - konkrete und aktuelle Anhaltspunkte. Wenn Sie die Grundsätze des Gesetzes noch einmal heranziehen: Es müssen zunächst soziale, integrative oder therapeutische Massnahmen sowie Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes nicht gegriffen haben, und es muss die Bedingung erfüllt sein, dass die Kantone auch nicht über die entsprechenden Mittel verfügen.
Ich erinnere noch einmal daran: Das Fedpol wird nur dann tätig, wenn ein Kanton oder der Nachrichtendienst das Fedpol bittet, tätig zu werden. Sie werden dann gemeinsam tätig; es gibt ein Case-Management, und es werden Massnahmen unter der Prüfung des Einzelfalles erlassen.