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Ogi Adolf · Bundesrat · 1999-12-09

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 1999-12-09

Wortprotokoll

Es ist richtig, ich war dabei. Der Bundesrat hat am 13. August 1997, wie das Herr Günter zum Ausdruck gebracht hat, beschlossen, die bestehenden, klassischen elektronischen Aufklärungsmittel zu erweitern. Der Bundesrat hat damit den Fortschritt beschlossen, der Bundesrat hat die Sicherheit beschlossen, der Bundesrat hat die Vorbeugung beschlossen.

Worum geht es? Nach dem, was hier gesagt wurde, muss ich Verschiedenes richtig stellen. Es geht darum, mit der modernen Technologie der zivilen Telekommunikation Schritt zu halten. Mit dem Projekt Satos, d. h. mit der Aufklärung durch zivile Kommunikationssatelliten, wird der heutigen, umfassenden Bedrohungslage Rechnung getragen, und damit wird die zukünftige Nachrichtenbeschaffung zugunsten der politischen Führung unseres Landes optimiert. Das ist Verantwortung, und zu dieser Verantwortung steht der Bundesrat.

Neben den militärstrategischen Informationen sind vor allem Nachrichten aus den Bereichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Verhinderung von Proliferation und Machtpolitik zunehmend von Bedeutung. Es geht um die legale - ich betone: legale - Informationsbeschaffung über praktisch alle Themenbereiche einer modernen Sicherheitspolitik. Konkret geht es in der Praxis um die Erfassung von Sprache, von Fax- und Datenverkehr. Die grosse Datenmenge wird mit modernster Computertechnologie mittels Schlüsselwörtern auf eine verarbeitbare Grösse reduziert. Die Politiker als Auftraggeber definieren die Schlüsselwörter.

Ich halte fest: Das System dient nicht der Überwachung im Bereich der zivilen oder militärischen Strafverfolgung. Das System wird nicht zur Telefonüberwachung der schweizerischen Inlandnetze eingesetzt. Das System ist nicht mit ausländischen Aufklärungssystemen wie zum Beispiel "Echelon" verknüpft, und das System ist kein direktes Abhörmittel der Bundespolizei.

Erlauben Sie mir einige Bemerkungen zum Artikel "Abhöranlage bewilligt" im "Bund" vom 8. Dezember 1999. Die Aussage eines Mitarbeiters meines Departementes, die Bundespolizei sei Hauptkundin von Satos, muss ich korrigieren. Das System steht der Bundespolizei grundsätzlich nicht direkt zur Verfügung. Der Bundespolizei können im Rahmen ihrer Nachrichtenbedürfnisse, zum Beispiel im Bereich der international organisierten Kriminalität, rechtmässig Informationen aus dem Nachrichtenaufkommen von Satos mitgeteilt werden. Die unklare Aussage eines Mitarbeiters aus meinem Departement im erwähnten Artikel im "Bund" hat leider zu einem falschen Bild geführt.

Die Herren Günter und de Dardel haben Fragen gestellt. Ich möchte versuchen, die drei entscheidenden Fragen zu beantworten:

1. Kann mit dem System der Telefon- und Datenverkehr des Inlandes abgehört werden? Ja, aber technisch möglich ist das nur für Satellitenverbindungen. Signale, die ab Satellit ausgestrahlt werden, sind in der Schweiz erfassbar. Gesetzlich ist die Verarbeitung und Verteilung der Informationen aber nicht zulässig. Mit Satos ist keine Inlandaufklärung vorgesehen. Die Bundespolizei ist für die Inlandaufklärung zuständig, das wissen Sie ja. Der Einsatz elektronischer Mittel zur Abhörung von Telekommunikationen des Inlandes ist jedoch nur im Rahmen eines Strafverfahrens und mit richterlicher Zustimmung zulässig. Voilà!

2. Wie läuft ein Nachrichtenbegehren der Bundespolizei ab? Die Bupo stellt ein Begehren an den strategischen Nachrichtendienst. Der strategische Nachrichtendienst überprüft, ob das im Leistungsauftrag, der von der politischen Seite an den strategischen Nachrichtendienst gegeben werden muss, vorhanden ist. Wenn vorhanden, wird das Nachrichtenaufkommen zur Verfügung gestellt, wenn nicht, wird ein [PAGE 2467] politischer Entscheid des Sicherheitsausschusses des Bundesrates benötigt. Diese Situation ist also gesichert.

3. Worauf stützt sich die Bundespolizei rechtlich ab? Die Bundespolizei ist gestützt auf Artikel 13 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit befugt, die entsprechenden Daten entgegenzunehmen. Der Nachrichtendienst ist nach dem Bundesgesetz sogar verpflichtet, Informationen über konkrete Gefährdungen der Sicherheit der Schweiz der Bundespolizei zu melden. Der Informationshaushalt wird zudem durch die Verordnung und die Weisungen des Vorstehers des VBS und der Vorsteherin des EJPD im Einzelnen geregelt.

Zurück zu Satos 3: Dieses System - bevor Sie weitere Fragen stellen, Herr Günter - liefert Nachrichten zum Lagebild Schweiz und ist ein unerlässliches - ich betone das -, modernes, legales Nachrichtenbeschaffungsmittel. Dieses System wird im Auftrag der politischen Führung eingesetzt und liefert ihr auftragsbezogene Informationen.

Wie Herr Oehrli beim Eintreten zu Recht gesagt hat, wird das System von Seiten des Parlamentes - nämlich durch die Geschäftsprüfungsdelegation, die Sie als Folge der PUK EMD beschlossen haben - überprüft, d. h. mittels eines Überprüfungsszenarios regelmässig kontrolliert. Das Projekt wird über den ordentlichen Rüstungsablauf mit transparenten Ausbauschritten beschafft.

In der Immobilienbotschaft Militär 2000 handelt es sich um einen Betrag von 13,6 Millionen Franken für dieses Projekt. Die Systemkosten werden in den PEB- und AEB-Positionen klar und transparent unter der Bezeichnung Satos 3 respektive Onyx ausgewiesen. Satos 3 war das bisherige Prototyp- und Versuchssystem. Das echte Produktionssystem erscheint unter dem Namen Onyx; das hat man alles kommuniziert, auch in der Finanzkommission.

Ab Mitte 2000 wird der Betrieb aufgenommen, und in den Folgejahren wird die volle Leistungsfähigkeit gestaffelt erreicht. Eine Neuorientierung des strategischen Nachrichtendienstes steht in keinem Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Bedarf an moderner Technologie für - ich betone es noch einmal - die politische Führung. Somit ist Satos 3 auch dann ein unersetzliches Mittel, wenn die Verantwortung über den strategischen Nachrichtendienst künftig nicht mehr im VBS angesiedelt sein sollte.

Eine Verschiebung des Projektes brächte somit nur Nachteile mit sich und ist sachlich nicht angezeigt. Eine Streichung bringt einen finanziellen Schaden in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken. Die im internationalen Vergleich schlechte Nachrichtenlage der Schweiz würde dadurch noch ungünstiger. Wir hätten keine Möglichkeit mehr, wichtige Nachrichtenquellen legal und unabhängig auszuschöpfen. Der Einsatz von elektronischen Aufklärungsmitteln für die Bedürfnisse der Landesregierung - kurz Onyx - ist notwendig, legal und durch die politische Behörde angeordnet und kontrolliert. Das VBS - mein Departement - hat zugunsten der politischen Führung die dafür notwendigen technischen Mittel bereitzustellen und den auftragsbezogenen Betrieb auszuüben.

Der Bundesrat ist von der Bedeutung dieses Projektes überzeugt, und er empfiehlt Ihnen deshalb den Schritt zu einem in sehr vielen Staaten eingesetzten Mittel für die strategische Nachrichtenbeschaffung zu tun.

Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheit I (Günter) und der Minderheit II (Günter) abzulehnen.