Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2020-09-07
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei Entwurf 2 nicht auf das Filmgesetz einzutreten. Inhaltlich ist dieser Entwurf hoch umstritten. Es ist auch kaum ersichtlich, dass hier überhaupt ein Mehrwert geschaffen wird. Warum?
Es wird versucht, in diesem Gesetz Konsumentinnen und Konsumenten in eine Realität zu führen, die wahrscheinlich auch mit mehreren Milliarden Schweizerfranken kaum so hingebogen werden kann. Man versucht, mit einem Pflichtkonsumanteil beim Filmangebot von europäischen Filmen auf Online-Plattformen in der Höhe von 30 Prozent irgendwie einen Scheinmarkt zu kreieren. Man versucht mit einer Abgabe von 4 Prozent auf sämtlichen Online-Angeboten die TV-Anbieter in die Pflicht zu nehmen, dort entsprechend mehr Geld zu investieren. Wenn man nicht auf das Filmgesetz eintritt, dann ist es ganz einfach. Dann besteht für nationale Televisionsanbieter immer noch eine Pflicht für eine 4-Prozent-Abgabe, nämlich über das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Diese Abgabe würde so bestehen bleiben. Deshalb ist es nicht richtig, wenn behauptet wird, dass diese Abgabe generell vom Tisch wäre, wenn man nicht auf diese Vorlage eintreten würde. Nein, es würde entsprechend das RTVG gelten, wo diese 4 Prozent ja bereits gemäss heutigem Recht gelten. Das ist wichtig, wenn man darüber abstimmt, ob diese Abgabe sinnvoll ist oder nicht. Es geht hier einzig und allein um die Ausweitung auf die Online-Angebote, und das ist eben umstritten.
Sie sehen auch, dass im ganzen ersten Block mit einer einzigen Ausnahme sämtliche Minderheitsanträge, die gestellt wurden, nur das Filmgesetz betreffen. Es sind aus meiner Sicht fünf verschiedene Punkte, die wirklich dagegen sprechen, auf diese Vorlage einzutreten. Wenn man diese fünf [PAGE 1203] Punkte entsprechend nicht will, bleibt von dieser Vorlage gar nichts mehr übrig.
Erstens, ich habe es gesagt: Wir wollen hier im innerstaatlichen Recht eine Pflichtquote von 30 Prozent für europäische Filme ins Gesetz schreiben, die dann alle Anbieterinnen entsprechend einstellen müssen, egal, welches ihr Inhalt ist; sie müssen einfach aus Europa kommen. Es ist egal, ob die Leute, die Konsumentinnen und Konsumenten, das überhaupt nachfragen. Das ist einfach eine Regulierung, die zwar von europäischer Ebene immer wieder gekommen ist, welche aber nicht zielführend ist. Es ist eine Binsenweisheit, dass ein Pflichtkonsum nicht wirklich beliebt ist. Es schmeckt nicht. Was uns hingegen schmecken würde, wäre Qualität statt Pflichtkonsum.
Zweitens will man versuchen, mit dieser Quote vor allem eine Lex Netflix zu schaffen. Diese Lex Netflix wird wahrscheinlich so aussehen, dass Netflix keine Probleme haben wird, diese Quote zu erfüllen. Entsprechend werden sich die kleinen regionalen Anbieter in der Schweiz, welche dann auch entsprechend Angebote platzieren wollen, nach der Decke strecken müssen, um diese 30 Prozent erfüllen zu können.
Gleiches gilt drittens auch für diese Filmsteuer von 4 Prozent, die jetzt eingeführt werden soll. Weil man sich von dieser Abgabe nicht befreien kann, ist es faktisch eine Steuer. Damit müssen dann alle Anbieter, welche Online-Plattformen haben, 4 Prozent ihres Umsatzes abliefern, ob sie das wollen oder nicht. Man kann sich dann kaum mehr etwas anrechnen lassen. Auch dort wird es so sein, dass dann wahrscheinlich ausgerechnet die Grossen - wenn man das Geld im Ausland überhaupt eintreiben kann; das ist noch die andere Frage, die nicht beantwortet wurde - die Möglichkeit haben, diese Auflage zu erfüllen. Alle anderen, die Kleinen, werden sich dann nach der Decke strecken müssen. Wir haben in diesem Rat erst gerade über die Liquiditätsengpässe und Liquiditätsreserven diskutiert. Das Erste, was wir nun im Filmbereich machen, ist, eine neue Steuer einzuführen. In dieser Zeit ist das wahrscheinlich die schlechteste Idee, die man überhaupt haben kann.
Es geht darum, dass man mit dieser 4-Prozent-Abgabe - und da komme ich zum vierten Punkt - die Anbieter mit 20 bis 25 Millionen Franken belasten würde. Die Verwendung der Ersatzabgabe ist nicht klar. Man hat im Gesetz zwar gesagt, was ungefähr damit gemacht werden soll. Das Bundesamt für Kultur möchte entsprechend auch noch etwas Regie spielen. Ich mag ihm das gönnen, aber eigentlich wäre Pro Helvetia der Bereich, in dem man bereits Filmförderung betreiben kann.
Der fünfte Punkt ist die fehlende und die aufwendige Governance. Man hat Berichterstattungspflichten, Meldepflichten, eine Registrierungspflicht usw. Das ist für diese Unternehmen sehr umständlich. Das wird sehr bürokratisch.
Deshalb wollen wir heute diese unreife und vor allem kontraproduktive Gesetzgebung zurückweisen bzw. am besten gar nicht darauf eintreten. Wenn Sie zurückweisen wollen, hat Kollege Philipp Kutter einen guten Minderheitsantrag gestellt. Man kann doch heute nicht hingehen und im Filmbereich neue Steuern und eine neue Bürokratie einführen. Was wir momentan aber brauchen können, ist freiheitliche Gesetzgebung und entsprechende Qualität.