Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-09-07
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und die zwingend im Inland durchzuführenden Massnahmen bei 60 Prozent zu belassen. Es ist einfach so: Für das globale Klima ist es eigentlich unerheblich, wo die Reduktion des CO2 stattfindet. Zudem besagt ein Mindestwert von 60 Prozent nicht, dass die Reduktion im Inland nicht auch höher sein kann. Aber er bietet eine gewisse Flexibilität, um die Mittel zur CO2-Reduktion dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen erbringen, also die bestmögliche und effizienteste Reduktion. Schliesslich sind auch im Übereinkommen von Paris internationale Marktmechanismen vorgesehen.
Es ist zu befürchten, dass ein zu hoher Inlandanteil sich negativ auf die Wirtschaftsleistung und die Beschäftigungslage in der Schweiz auswirken würde. Ich glaube, Ihnen allen ist klar: Die Wirtschaft ist durch die Corona-Krise ohnehin schon erheblich angeschlagen und hat enorme Herausforderungen zu bewältigen. Daher darf sie nicht durch noch schärfere Auflagen weiter geschwächt werden. Das wäre sowohl für die Bevölkerung als auch für das Klima kontraproduktiv. Denn es schadet auch der Umwelt, wenn wirtschaftliche Aktivitäten von der Schweiz ins Ausland ausgelagert werden - grösstenteils dann noch in Länder, welche sehr viel tiefere Umweltstandards haben als die Schweiz.
Die Befürworter des höheren Mindestwerts betonen, dass der Klimawandel für die Wirtschaft auch Innovationsmöglichkeiten bietet. Nur, ein tieferer Grenzwert tut der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft sicher keinen Abbruch. Sie kann schliesslich ihre Produkte auch im Ausland anbieten, wo der Effekt zur CO2-Reduktion vielfach noch grösser ist. Wir sollten daher global denken und uns für pragmatische Lösungen einsetzen, welche insgesamt die grösste Reduktion des CO2-Ausstosses bringen.
Ich bitte Sie daher, die vom Bundesrat und der Minderheit vorgeschlagene Fassung von Artikel 3 Absatz 2 des CO2-Gesetzes zu unterstützen.