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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-09-07

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Während der Debatte ist den Kommissionssprecherinnen oder -sprechern zuzuhören, und wenn es Unebenheiten oder Unklarheiten gibt, sind diese noch klarzustellen.

Ich habe Kollege Wasserfallen bei der Begründung seiner Minderheit genau zugehört. Dort hat es für mich zwei Unklarheiten gegeben. Er hat uns gesagt, Nichteintreten heisse nicht, dass die 4 Prozent abgeschafft würden, diese würden ja im RTVG weiterbestehen. Das stimmt, aber dies ist ja genau der Grund für die Revision: Der Bundesrat und wir, die Mehrheit, wollen eben nicht, dass nur Schweizer TV-Stationen in den Schweizer Film investieren müssen, sondern eben auch die ausländischen Fernsehstationen SAT1, RTL, TVE oder M6, welche mit ihren Werbefenstern in der Schweiz über 300 Millionen Franken pro Jahr abzügeln und eben nicht in den Schweizer Film investieren. Auch Netflix verdient sehr viel Geld in der Schweiz, aber investiert das Geld im Ausland und eben nicht in der Schweiz, und das will die Mehrheit ändern.

Kollege Wasserfallen hat auch gesagt, die 4 Prozent seien eine zusätzliche Steuer. Das sind die 4 Prozent aber definitiv nicht, das gilt es noch einmal zu betonen. Es ist eine Investitionspflicht. Das sagt übrigens Netflix selbst auch und begrüsst sogar, dass man investieren kann und dass man nicht Abgaben zahlen muss wie in anderen Ländern in Europa; einzig der Prozentsatz ist Netflix ein bisschen zu hoch. Darüber diskutieren wir ja dann in der Detailberatung.

Die 4 Prozent sind also keine Steuer, sondern eine Investitionspflicht, und deshalb lehnte die Kommission den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Sie lehnte auch die übrigen Minderheiten ab.