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Studer Lilian · Nationalrat · 2020-09-07

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

Wie schon im Eintretensvotum erwähnt, wird eine knappe Mehrheit der Mitte-Fraktion einige Minderheitsanträge unterstützen, die eine gewisse Lockerung der Vorschriften im Bereich Filmförderung bewirken. Sie ist der Meinung, dass einige Auflagen gar streng gehandhabt werden. Sie unterstützt somit eine Reduktion des Abgabesatzes auf 1 Prozent, wie es Philipp Kutter vorschlägt. Sie findet aber den Ansatz spannend, den die Minderheit der Fraktion mit meinem Antrag Studer vorschlägt. Falls diese Minderheit keine Mehrheit findet, könnte der Vorschlag gut vom Ständerat weiterverfolgt werden. Es handelt sich hier um ein neues Modell, mit welchem Investitionen gegenüber der Ersatzabgabe bevorzugt würden. Der Antrag Studer lautet konkret auf 3 Prozent Abgaben für Unternehmen, die selber investieren, und auf 4 Prozent für diejenigen, die eine Ersatzabgabe leisten. Ich habe das schon vorhin kurz erläutert.

Weiter unterstützt die knappe Mehrheit der Mitte-Fraktion gemäss Antrag der Minderheit Kutter, dass Eigen- und Coproduktionen anrechenbar sein sollen. Werbeleistungen sollen weiterhin anrechenbar sein gemäss Minderheit Wasserfallen Christian. Eine Minderheit der Fraktion unterstützt, dass weiterhin keine Anrechenbarkeit besteht ausser bei der Werbeleistung gemäss Einzelantrag Studer, wonach 5 Prozent der Werbeleistungen anrechenbar sein sollen. Hier kann der Ständerat dann immer noch die Höhe des Prozentsatzes diskutieren. Es wurden einfach einmal 5 Prozent angesetzt. Aber vielleicht müsste dieser Prozentsatz auch noch erhöht werden. Es geht einfach darum, diesen Gedanken ins Spiel zu bringen. Werbeleistungen kosten etwas und sind wichtig - dies die Begründung -; Werbeleistungen sollten aber begrenzt und nicht so offen formuliert sein wie gemäss Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian. Die Mehraufwendungen stehen laut Bundesrat gemäss den gemachten Erfahrungen häufig in keinem Verhältnis zum ökonomischen Potenzial. Dies war der Grund, weshalb der Bundesrat grundsätzlich keine Werbeleistungen anrechnen lassen wollte.

Unterschiedlicher Meinung sind die Mehrheit und die Minderheit der Mitte-Fraktion auch bei den regionalen TV-Sendern und Kabelnetzbetreibern. Laut Mehrheit sind diese nicht auf Rosen gebettet und sollen daher gemäss Minderheit Kutter von der Regelung ausgenommen werden. Die knappe Minderheit unserer Fraktion findet jedoch, dass die regionalen TV-Sender und Kabelnetzbetreiber, die eine Abgabe leisten müssen, dies auch tun sollen. Klar geregelt ist nämlich, wer davon ausgenommen sein wird. Der grösste Teil der regionalen TV-Sender und Kabelnetzbetreiber muss somit keine Abgabe leisten.

Dies ein kleiner Rundblick vonseiten unserer Fraktion, mit dem ich die Erläuterung unserer Haltung abschliesse.