Müller Damian · Ständerat · 2020-09-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 38h Absatz 3 gibt es die Lösungen Ständerat und Mehrheit UREK-S sowie zwei Minderheiten. Um was geht es?
Die Einnahmen aus Versteigerungen von Emissionsrechten und aus den Sanktionen durch die verschiedenen Instrumente - bezüglich Emissionsvorschriften, Emissionshandel/Kompensationspflicht, Treibstoffimporteuren, Unternehmen mit Verminderungsverpflichtungen - sollen nach dem Willen des Ständerates vollumfänglich in den Klimafonds eingelegt werden. Damit sollen Anpassungsmassnahmen in Artikel 40a finanziert werden. Für Anpassungsmassnahmen dürfen gemäss aktueller Einschätzung des Bundesamtes für Justiz aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Gelder aus Lenkungsabgaben verwendet werden. Die grösste Summe ist dabei aus den Emissionsvorschriften für Fahrzeuge zu erwarten. Hier könnten, je nach Entwicklung der Schweizer Fahrzeugflotte, Sanktionen von mehreren hundert Millionen Franken anfallen. Der bisher höchste Sanktionsbetrag betrug 78 Millionen Franken im Jahr 2019. Die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten werden auf 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Es stehen drei Varianten zur Auswahl:
1.[NB]Ständerat und Mehrheit UREK-S: Die Sanktionseinnahmen gehen vollumfänglich in den Klimafonds.
2.[NB]Nationalrat und Minderheit I (Noser): Die Sanktionseinnahmen fliessen je hälftig in den Klimafonds und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).
3.[NB]Minderheit II (Knecht): Die Sanktionsmassnahmen gehen weiterhin vollumfänglich in den NAF.
Zur Minderheit II: Ohne die Gelder aus den Emissionsvorschriften werden im Klimafonds keine grösseren Investitionen in Anpassungsmassnahmen möglich sein. Gerade aber mit der Finanzierung von Anpassungsmassnahmen im ländlichen Raum und in den Berggebieten kann das neue CO2-Gesetz allen Regionen gerecht werden, was wir bereits vor einem Jahr intensiv behandelt und festgehalten haben.
Ausserdem ist es klimapolitisch nicht sehr sinnvoll, mit einem klimapolitischen Instrument den Ausbau der Strasse zu finanzieren. Das war damals auch die Meinung, zumal auch die Einlage aus den Sanktionen in den NAF, dessen Finanzierung noch bis mindestens 2026 sichergestellt ist, und die 4 Rappen, um welche der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden müsste, wenn das Fondsvermögen unter 500 Millionen fallen würde, bis dahin nicht nötig sind.
Zur Minderheit I (Noser): Diese Kompensationslösung kam im Nationalrat zustande und ist auch im Hinblick auf das mögliche Referendum tragfähig. Der Antrag Noser unterlag in der UREK-S mit 6 zu 7 Stimmen. Der Antrag Knecht unterlag in der UREK-S mit 3 zu 10 Stimmen.