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Fässler Daniel · Ständerat · 2020-09-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

Offensichtlich liessen sich Ratskollegen im Nachhinein noch für den Minderheitsantrag motivieren. Doch ich möchte zuerst etwas zur Entstehung dieser Bestimmung sagen. Vorweg die nicht unwichtige Feststellung: Wir diskutieren ein Thema, das vom Bundesrat in seiner Revisionsvorlage nicht aufgeworfen wurde. Wir diskutieren ein Thema, das auch nicht vernehmlasst wurde, bei dem wir also nicht wissen, wie sich z. B. die Kantone, die Städte und die Gemeinden dazu stellen.

Unser Rat hat sich vor einem Jahr bei der ersten Lesung entschieden, die Rückerstattung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen im öffentlichen Verkehr zu beschränken. Ab 2026 soll eine Rückerstattung im städtischen Agglomerationsverkehr nur noch möglich sein, wenn das betreffende Transportunternehmen mindestens 50 Prozent Elektro- oder Trolleybusse einsetzt. Ab 2030 soll die Steuerrückerstattung für diese Transportunternehmen, d. h. für den städtischen Agglomerationsverkehr, ganz entfallen. Das war der Beschluss unseres Rates vor einem Jahr.

Der Nationalrat hat dieses Thema aufgenommen, die Bestimmung aber verschärft, begrifflich geschärft und damit auch vollzugstauglicher ausgestaltet. Ab 2026 soll eine Rückerstattung im Ortsverkehr nur noch möglich sein, wenn das Transportunternehmen nachweist, dass für die jeweiligen Linien eine Umrüstung auf Busse mit CO2-neutraler, erneuerbarer Antriebstechnologie nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Nun möchte die Kommissionsmehrheit noch einen Schritt weiter gehen: Im Ortsverkehr soll die Möglichkeit zur Rückerstattung der Mineralölsteuer ab 2026 konsequent entfallen, im übrigen konzessionierten Verkehr ab 2030; technische Schwierigkeiten und wirtschaftliche Schwierigkeiten sollen ausgeblendet werden.

Ich anerkenne, dass mit der Revision des CO2-Gesetzes nicht nur Private und Unternehmen in die Pflicht genommen werden dürfen, sondern auch die öffentliche Hand. Es ist daher richtig, dass auch im öffentlichen Verkehr eine Reduktion der CO2-Emissionen angestrebt wird. Ausserdem ist es nicht falsch, dass dabei die Rückerstattung der Mineralölsteuer thematisiert wird.

Die Kommissionsmehrheit übersieht aber etwas Entscheidendes: Elektrobusse sind in der Anschaffung viel teurer und wegen des Gewichts der Akkus auch schwerer. Über statistische Angaben verfüge ich nicht, ich konnte aber in Erfahrung bringen, dass ein Elektrolastwagen zwei- bis dreimal teurer [PAGE 665] ist als ein konventioneller LKW und dass das Fahrzeuggewicht eines Elektro-LKW um ein bis zwei Tonnen erhöht wird. Ich vermute, dass sich die Situation bei Bussen ähnlich präsentiert. Die höheren Kosten lassen sich zwar mit entsprechend erhöhten Beiträgen der öffentlichen Hand, d. h. des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, ausgleichen, allenfalls auch mit erhöhten Billettpreisen, aber irgendjemand muss die Mehrkosten bezahlen. Letztlich gehen die Mehrkosten zulasten der Steuerzahler, soweit sie nicht auf die Benutzer des öffentlichen Verkehrs abgewälzt werden können.

Ich habe mir zudem sagen lassen, dass der Einsatz von Elektrobussen - Stand heute - in topografisch anspruchsvollem Gelände nicht möglich ist oder den Einsatz von kleineren, leichteren Fahrzeugen voraussetzt. Diesem Umstand trägt der Beschluss des Nationalrates Rechnung, der Vorschlag unserer Kommissionsmehrheit aber nicht.

Ich habe es bereits gesagt: Wenn Sie der Minderheit folgen, dann berücksichtigen Sie auch, dass zu dieser Frage keine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Auch dieser Umstand sollte uns zu einer zurückhaltenden Legiferierung motivieren.

Noch ein anderer Hinweis: Wir haben heute bei Artikel 33 das Gegenteil dessen beschlossen, was hier die Kommissionsmehrheit vorschlägt. Wir haben dort für Anlagen mit einer Verminderungsverpflichtung, die für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten verwendet werden, wie zum Beispiel Spitäler oder Hallenbäder, beschlossen, dass auf Gesuch hin die CO2-Abgabe zurückerstattet werden kann.

Ich empfehle Ihnen aus diesen Überlegungen, der Minderheit zu folgen und damit auch dem Nationalrat. Wenn Sie der Minderheit folgen, dann machen Sie nicht nichts. Sie setzen die Latte auch so hoch. Aber Sie beschliessen eine vollzugstaugliche und auf die Gegebenheiten Rücksicht nehmende Lösung.