Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-09-07
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, wir stimmen in den nächsten Minuten über 16 Minderheits- und 4 Einzelanträge ab.
In Entwurf 1 gibt es die Minderheit Locher Benguerel. Sie fordert, die Bundesmillion, welche seit 2012 über das Kulturförderungsgesetz läuft, noch so lange im Gesetz zu belassen, bis eine neue Lösung auf dem Tisch liegt. Mit ihrem Einzelantrag, den Sie erhalten haben, hat Frau Locher Benguerel die jährliche 1 Million Franken für die Hauptstadt im entsprechenden Zahlungsrahmen von 1 Million Franken auf 4 Millionen Franken korrigiert; es geht also um 1 Million Franken pro Jahr. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen will die Mehrheit der WBK die Bundesmillion nicht mehr weiterführen.
Beim Filmgesetz haben wir über Eintreten und Rückweisung bereits abgestimmt; wir sind eingetreten. Nun geht es bei den meisten Minderheits- und Einzelanträgen noch um die Modalitäten bei der Investitionspflicht. Minderheiten, welche zwischen 1 und 5 Prozent verlangen, stehen in Artikel 24b dem bundesrätlichen Entwurf von 4 Prozent gegenüber. All diese Anträge unterlagen der bundesrätlichen 4-Prozent-Variante in unserer Kommission, fast alle mit einer Dreifünftelmehrheit zugunsten des bundesrätlichen Entwurfes. Auch mehrere Anträge zu einer Änderung der Anrechenbarkeit hatten keine Chance. Einzig die sogenannte Glättung auf vier Jahre wurde einstimmig genehmigt; das bedeutet, dass ein Anbieter durchschnittlich 4 Prozent investieren muss - in einem Jahr vielleicht 6 Prozent, im nächsten Jahr nur 2 Prozent.
Dann haben Sie die zwei Einzelanträge Nantermod und Silberschmidt erhalten. Sie sind identisch und zur Hälfte auch identisch mit dem Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian auf Nichteintreten: Sie wollen die Investitionspflicht streichen. Über die Minderheit Wasserfallen Christian haben wir schon abgestimmt.
Es gibt keine konsolidierte Haltung der Kommission, aber ich habe Ihnen erklärt, um was es geht.
Ebenfalls keine konsolidierte Haltung der Kommission gibt es zum Einzelantrag Studer. Frau Studer schlägt mit ihrem Einzelantrag vor, die Möglichkeit zu schaffen, Werbeleistungen eben doch anzurechnen, wie das die regionalen bzw. nationalen TV-Stationen heute schon tun können. Das möchte der Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian ebenfalls, aber zu 100 Prozent. Kollegin Studer schlägt nun einen Kompromiss mit 5 Prozent vor. Doch darüber haben wir nicht abgestimmt. Sie hat vorgeschlagen, dass man das als Vorlage für den Ständerat machen könnte.
Artikel 10 hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung so angepasst, dass auch das Zurich FilmFestival (ZFF) vom Bund Gelder erhalten kann. Ich weiss nicht, ob das ein Missverständnis ist; der Bundesrat hat Kollege Wasserfallen bereits darauf aufmerksam gemacht. Das ZFF hat sich neu ausgerichtet und ist heute eine nicht gewinnorientierte AG. Die Minderheit Wasserfallen Christian will den neuen Artikel 10 Absatz 2 aber trotzdem gestrichen haben. Das lehnt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen ab.
Ebenso lehnt die Kommission die Minderheiten I und III (Gutjahr) zu Artikel 24a ab. Die Forderung, den Anteil europäischer Filme nicht bei 30 Prozent, sondern bei 20 Prozent zu definieren, würde eine künftige Beteiligung am europäischen Programm "Creative Europe" verunmöglichen. Auch die Festlegung eines Mindestumsatzes im Gesetz erhielt in unserer Kommission keine Mehrheit.
Summa summarum: In der WBK-N haben wir sehr viel über die Investitionspflicht und auch über den Anteil europäischer Filme diskutiert. Am Schluss fanden wir jedoch, dass die bundesrätliche Vorlage eine gute ist.