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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-09-07

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat sich an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2020 mit der Kulturbotschaft befasst. Die Finanzkommission hat sich jedoch bei der Diskussion der Vorlagen auf die Zahlungsrahmen und den Rahmenkredit beschränkt und eine finanzpolitische Beurteilung dieser Vorlagen vorgenommen. Eintreten war in der Finanzkommission unbestritten. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen zudem, allen Bundesbeschlüssen zu den Zahlungsrahmen und zum Rahmenkredit gemäss der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.

Gerne nehme ich kurz Stellung zu den Minderheitsanträgen, welche von Mitgliedern der Finanzkommission vorliegen; in diesem Rahmen kann ich dann auch gleich die finanzpolitische Beurteilung vornehmen.

Zuerst zur Minderheit I (Guggisberg): Die Minderheit I beantragt bei allen Zahlungsrahmen und beim Rahmenkredit für die Baukultur ein Realwachstum von null. Das heisst, dass letztendlich die jährliche Veränderung des jeweiligen Maximalbetrags sich auf die Teuerung beschränkt. Das Hauptargument der Minderheit ist die aus ihrer Sicht zu starke Belastung der Bundesfinanzen: Es sei aufgrund der finanzpolitischen Lage des Bundes als Folge der Pandemie nicht eine Kontinuität der Ausgaben angebracht, sondern der Finanzrahmen müsse an die neue Situation angepasst werden. Die Finanzkommission lehnte diesen Antrag jedoch mit 14 zu 11 Stimmen ab.

Ja, es stimmt: Wir werden gemäss dem Entwurf des Bundesrates zum Voranschlag und zum Finanzplan in den nächsten Jahren auch im ordentlichen Haushalt Defizite schreiben, aber die Schuldenbremse lässt dies zu. Die Schuldenbremse hat zum Ziel, die Ausgaben unabhängig von der konjunkturellen Situation zu verstetigen. Dadurch wirkt sie antizyklisch, das heisst, sie trägt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage bei, sei es in der Hochkonjunktur oder, wie aktuell, in der Krise. Die Kontinuität der Ausgaben im Kulturbereich, das heisst ein moderates Wachstum, welches in etwa dem Trendwachstum des Bruttoinlandprodukts entspricht, folgt somit dem Grundgedanken der Schuldenbremse. Ich denke, das ist auch ein wichtiges Argument für die Finanzkommission, die in ihrer Beurteilung zum Schluss kommt, dass das moderate Wachstum zulässig ist und verkraftet werden kann, dass man aber auch nicht überborden sollte.

Es besteht deshalb aus finanzpolitischer Sicht keine Notwendigkeit, vom Entwurf des Bundesrates abzuweichen. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, hier bei diesem Minderheitsantrag dem Bundesrat zu folgen.

Die Minderheit II (Dandrès) bezieht sich auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen im Bereich "Sprachen und Verständigung", also auf die Vorlage 10. Die Minderheit beantragt hier eine Aufstockung des Zahlungsrahmens um 10 Millionen Franken. Es geht hier um den gesetzlichen Auftrag des Bundes, die Mehrsprachigkeit zu fördern. Die Minderheit argumentiert, dass die bestehenden Programme sehr erfolgreich seien und deshalb mit mehr Geld ausgestattet werden sollten, damit alle Kinder an einem Sprachaustausch teilnehmen können.

Die Finanzkommission lehnte auch diesen Antrag, der nun als Minderheitsantrag II (Dandrès) vorliegt, ab, und zwar mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Kommission anerkennt die Wichtigkeit und die verbindende Rolle des Sprachaustauschs. Die Mittel wurden jedoch mit dieser Botschaft im Vergleich zur letzten Periode bereits erhöht, und sie ermöglichen bereits eine Ausweitung der Programme. Die Agentur Movetia leistet sehr gute und effiziente Arbeit, und es ist deshalb davon auszugehen, dass die Mittel genügen. Wie bereits erwähnt, sollten wir hier auch nicht überborden, indem wir in einem einzelnen Bereich ein überdurchschnittlich hohes Wachstum der Ausgaben zulassen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Finanzkommission, auch hier dem Bundesrat zu folgen.

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