Widmer Céline · Nationalrat · 2020-09-07
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, der von ihr ausgearbeiteten parlamentarischen Initiative 18.469 Folge zu geben. Ziel der Kommissionsinitiative ist es, im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) die Prüf- und Aufsichtskompetenzen bei der direkten Bundessteuer zu stärken.
Die Einnahmen der direkten Bundessteuer sind mit über 20 Milliarden Franken die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen veranlagt und bezogen. Eine wirksame Aufsicht braucht es, damit der Bundeskasse keine Steuern entzogen werden. Die Mehrheit der Finanzkommission sieht hier Handlungsbedarf. Ich möchte Ihnen die Hauptbeweggründe für diese Kommissionsinitiative nennen.
Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, ist eine wesentliche Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erfolgt. Mit dem STAF haben die Kantone verschiedene neue Instrumente erhalten. Deren einheitliche Umsetzung ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit und der Rechtsgleichheit. Die Erfassung, die Veranlagung sowie der Bezug der direkten Bundessteuer erfolgen durch die kantonalen Behörden im Auftrag und auf Rechnung des Bundes, abzüglich des Kantonsanteils. Mit Artikel 104a DBG wurde zwar die Aufsicht über die direkte Bundessteuer 2014 verbessert. Es bestehen jedoch weiterhin Aufsichts- und Prüflücken. Diese führen auch jedes Jahr zu einer wesentlichen Einschränkung des Testats der Eidgenössischen Finanzkontrolle bei der Staatsrechnung des Bundes. In der Praxis werden vor allem Risiken in drei Bereichen geortet: erstens bei der Ausübung der Aufgaben, also zum Beispiel bei der Erfassung von Steuerpflichtigen; zweitens bei den Regeln zur Steuerpflicht, also zum Beispiel zu Unrecht steuerbefreite Steuerpflichtige; drittens bei Fehlern bei der Veranlagung.
Das DBG verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass ein unabhängiges kantonales Aufsichtsorgan die Erhebung der Bundessteuern prüft. Wir haben aber festgestellt, dass es in der Praxis betreffend die Unabhängigkeit kantonaler Finanzaufsichtsorgane durchaus Fragezeichen gibt. Auch gibt es Bereiche, wo das Jährlichkeitsprinzip bei der Prüfung nicht eingehalten wird. Das kann gerade in Zeiten hoher Mobilität natürlicher und juristischer Personen ein Problem sein. Auch vor dem Hintergrund der Besteuerung nach dem Aufwand ist es für die Kommissionsmehrheit besonders wichtig, dass klare und einheitliche Spielregeln gelten und die Steuerpflichtigen nach gleichem System und mit gleichen Kontrollen behandelt werden.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat sich an die Finanzkommission gewendet. Sie vertritt die Auffassung, dass es betreffend die direkte Bundessteuer keine gesetzgeberische Aufsichts- oder Prüflücke gebe. Die FDK empfindet das Anliegen der parlamentarischen Initiative als Eingriff in die Autonomie der Kantone. Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission ist jedoch der Ansicht, dass das Aufsichtssystem nichts mit der kantonalen Finanz- oder Steuerautonomie zu tun hat. Die Kantone haben hier eine Aufgabendelegation durch den Bund auszuführen - nicht mehr und nicht weniger. Dass diese Aufsicht rechtsstaatlich und vorbildlich und nicht lückenhaft passieren darf, liegt durchaus auch in der Verantwortung der Finanzkommission.
Die Finanzkommission des Ständerates ist, wenig erstaunlich, der Argumentation der kantonalen Finanzdirektoren gefolgt und hat der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Die Minderheit Ihrer Finanzkommission argumentiert ebenfalls, dass das Gesetz den Kantonen den Vollzug übertrage; die Aufsicht sei primär die Aufgabe der kantonalen Finanzkontrollen. Es gab in der Finanzkommission auch Stimmen, die die parlamentarische Initiative ablehnen, nicht weil sie keine Probleme im Bereich der Aufsicht oder der Unabhängigkeit der kantonalen Finanzaufsicht sehen, sondern weil sie die parlamentarische Initiative nicht als das aktuell richtige Instrument erachten. Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission möchte aber das Thema mit der vorliegenden Initiative vertiefen.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit wir im Detail prüfen können, ob und wie die Prüf- und Aufsichtskompetenz verstärkt werden muss, damit die direkte Bundessteuer von den Kantonen u[PAGE 1245] nter[NB]Einhaltung der geltenden Regeln und einheitlich eingezogen wird.