Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-09-07
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich versuche, mich kürzer zu halten. Die Argumente der ablehnenden Seite wurden jetzt ausführlich erläutert.
Mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die WAK-N, an ihrem Beschluss vom 25. Februar 2019 festzuhalten[NB]und der parlamentarischen Initiative Schilliger Folge zu geben. Aus Sicht der Mehrheit ist unverändert klarer[NB]Handlungsbedarf gegeben. Die Mehrheit will gesetzliche Bestimmungen erlassen, um zu vermeiden, dass Unternehmungen, an welchen der Bund, die Kantone oder die Gemeinden finanziell beteiligt sind, von ihrer Situation profitieren und Konkurrenzvorteile erlangen und damit den Wettbewerb im freien Markt verzerren können. Gewinne aus dem Monopolbereich sollen z. B. nicht dazu verwendet werden dürfen, einen Marktvorteil in einem Nichtmonopolbereich zu erlangen. Auch für die Mehrheit ist klar, dass Staatsunternehmen notwendig sind und eine wichtige Funktion ausüben. Es braucht aber eine klarere Trennung zwischen den monopolistischen Aufgaben und den Aufgabengebieten im freien Markt, insbesondere für Unternehmen mit hybriden Tätigkeitsfeldern.
Klare Eigentümerstrategien sind aus Sicht der Mehrheit ein geeignetes und verhältnismässiges Mittel, um Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen. Darin soll der staatliche Eigentümer verbindliche Vorgaben machen, was das Staatsunternehmen leisten muss und was es nicht machen darf. Es wird nicht grundsätzlich kritisiert, dass diese hybriden Staatsfirmen einst eingeführt wurden. Die technischen und regulatorischen Entwicklungen erfordern es jedoch, hier künftig laufend zu justieren und sauber abzugrenzen.
In der Theorie besteht zwar schon heute ein klares Konzept, wie Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand zu steuern sind. In der Praxis stellen sich aber insbesondere zwei Herausforderungen:
1.[NB]Das Parlament kann zwar über die Gesetzgebung bestimmen, welche Tätigkeitsgebiete zulässig sind und welche nicht. Allerdings verfügen die Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand gerade auf nationaler Ebene über eine starke und gut organisierte Interessenvertretung. Als Beispiel sei hier das Fernmeldegesetz genannt, welches gegen die Empfehlungen der Weko, des BAKOM und des Bundesrates zu einer eigentlichen Lex Swisscom mit einer klaren gesetzlichen Bevorteilung des Staatskonzerns ausgestaltet wurde. Die Unternehmen schaffen es immer wieder, Gesetzgebungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Das Parlament nimmt hier seine ordnungspolitische Funktion bisher leider kaum wahr.
2.[NB]Die strategischen Ziele und Eigenziele werden zwar von der Regierung vorgegeben. Häufig werden diese aber stark von den Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand selbst beeinflusst und seitens der Regierung und der Verwaltung zu unkritisch übernommen. Das Parlament respektive die zuständigen vorberatenden Kommissionen können sich dann zwar zu den Zielen äussern, die Regierung ist aber nicht verpflichtet, die Inputs und Einwände zu berücksichtigen. Dies wird meist auch nicht getan.
Zuletzt ein wichtiger Hinweis: Der Bericht zuhanden der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 26. April 2019 mit dem Titel "Beurteilung der Corporate Governance des Bundes anhand der Analyse von vier Unternehmen" bestätigt den Verbesserungsbedarf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen ab. Das Parlament hat diese bisher nicht aufgenommen.
Im Namen der WAK-N bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.