Rieder Beat · Ständerat · 2020-09-08
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-08
Wortprotokoll
Herr Kollege Zopfi kann das ganze Argumentarium viel ruhiger und gelassener vortragen als ich, habe ich festgestellt. Ich habe sechs Seiten aufgeschrieben. Ich reduziere das Ganze auf eine einzige Seite.
Zu Kollege Jositsch: Mit der Bestimmung in der Version des Ständerates wird die Bekämpfung der kriminellen Organisationen überhaupt nicht erschwert. Wir haben Litera b unverändert belassen, und der Staatsanwalt kann weiter ermitteln, und er kann weiter gegen kriminelle Organisationen vorgehen wie bisher. Es ist wahrscheinlich ein Schreckgespenst, das Sie hier jetzt an die Wand malen. Das trifft so nicht zu. [PAGE 673]
Was aber mich bewogen hat, die Version des Bundesrates energisch zu bekämpfen, ist Folgendes: Wir haben ein Rechtshilfeverfahren, das wir in der Schweiz platziert haben und das einen Rechtsschutz geniesst. Nicht jeder Schweizer und jede Schweizerin ist ohne richterliche Überprüfung, nur aufgrund spontaner Übermittlung von Beweisen durch den Staatsanwalt, bereits ein Krimineller oder eine Kriminelle. Dazu braucht es in der Schweiz in der Regel eine richterliche Überprüfung. Am Ende der Fahnenstange macht das das Bundesgericht. Es gibt grosse Entrüstungen über Bundesgerichtsurteile, wieso man Dokumente und Akten und Beweise nach Frankreich liefert usw. Ich habe keine Entrüstung[NB]gegenüber diesen Urteilen. Wir haben eine richterliche, schlussendlich letztinstanzliche Entscheidung für die Übermittlung dieser Beweise.
Wenn Sie jetzt die Version des Bundesrates annehmen, dann wird das Bundesgericht in den meisten Fällen das nicht mehr tun können. Es wird nicht mehr überprüfen können, wieso man Beweise liefert, weil der ausländische Ermittler nach der Bestimmung des Bundesrates nur einen einzigen Punkt nachweisen muss. Er muss nicht nachweisen, dass es um Terrorismus geht oder um organisierte Kriminalität. Er muss nur nachweisen, dass das Rechtshilfeverfahren seine Ermittlungen unverhältnismässig erschweren würde. Das ist das einzige Element, das ihm noch entgegensteht.
Dieses Element wird jeder ausländische Strafverfolger natürlich sofort und in jedem Verfahren geltend machen, denn jedes Rechtshilfeverfahren erschwert zu einem gewissen Teil die Strafverfolgung. Das Rechtshilfeverfahren wurde ja gerade deshalb so ausgestaltet, weil es eben dem angeblichen Straftäter, der Schweizerin und dem Schweizer, auch entsprechende Rechte zubilligt. Dies ist in einem Rechtsstaat unabdingbar, und der Verzicht auf den Rechtsschutz in Artikel 80dbis wiegt sehr schwer. Wenn Sie der Fassung des Bundesrates zustimmen, werden die Konsequenzen sehr einschneidend sein, das muss hier in diesem Rat gesagt werden. Der Rechtsschutz in sämtlichen Rechtshilfeverfahren droht zur Farce zu werden, denn eine Überprüfung dieser spontanen Übermittlung - das Wort spontan gefällt mir sehr gut - wird erst nachträglich, vielleicht nach vier, fünf Jahren, durch das Bundesgericht vorgenommen werden können. Zwischenzeitlich wird dann die ausländische Behörde diese Daten selbstverständlich zu ihrem Zweck und in ihrem Sinn verwenden. Eine Überprüfung einer widerrechtlichen Verwendung von ausländischen Daten - das wissen Sie, Herr Kollege, das wurde in der Lehre und in der Rechtsprechung mehrfach nachgewiesen - ist schlichtweg nicht möglich, weil wir dort keinen Einfluss auf die Verfahren haben; das ist schlichtweg nicht möglich.
Die Fassung des Ständerates verhindert nicht die Bekämpfung von terroristischen Aktionen. In jedem Fall kann die vorzeitige Übermittlung von Informationen und Beweismitteln bei drohender schwerer und unmittelbarer Gefahr, insbesondere bei der Begehung einer terroristischen Straftat, zugestanden werden, nicht aber, wenn der Staatsanwalt nur behauptet, ein Rechtshilfeverfahren würde seine Arbeit erschweren. Das ist so. Das ist eben dieses labile Gleichgewicht zwischen Staatsanwalt einerseits und Verteidigung, Anwalt andererseits. Wenn Sie dieses Gleichgewicht aushebeln, dann haben Sie keinen Rechtsschutz mehr.
Daher bitte ich Sie, an der Fassung des Ständerates festzuhalten und diese Position nicht aufzugeben. Sie ist einfach zu wichtig.