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Caroni Andrea · Ständerat · 2020-09-08

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-08

Wortprotokoll

Danke, dass ich den Reigen noch schliessen darf! Ich möchte zuerst Herrn Fässler danken. Dann danke ich auch Herrn Minder, der noch schön aufgezeigt hat, welche Fälle darunterfallen und welche nicht und welche anderen Baustellen es zu diesem Thema allenfalls auch noch gäbe; diese werden zum Teil ja auch bearbeitet. Besonders danken möchte ich auch noch Herrn Würth. Er hat in seinem ersten Satz auf etwas ganz Wichtiges hingewiesen: Es passiert schon etwas, wenn man etwas Ungeschriebenes verschriftlicht; denn eine ungeschriebene Regel ist immer auch eine Machtfrage. Wer entscheidet denn, ob es diese ungeschriebene Regel offenbar gibt oder nicht? Sie ist ja gerade nicht aufgrund eines Entscheides durch Volk und Stände geschrieben. Indem wir die Vorlage nun transparent machen und einer Abstimmung unterbreiten, ist klar, wer entscheidet: Volk und Stände. Es ist auch klar, worüber sie entscheiden, und auch, was dann gilt.

Dann möchte ich noch ganz kurz die Aussagen von Herrn Jositsch und Herrn Rechsteiner replizieren und vorausschicken, dass sie sehr oft meinen Namen genannt haben. Besten Dank, aber ich möchte darauf hinweisen, dass diese Vorlage ursprünglich vom Bundesrat stammt, dass es sich um Motionen beider Räte handelt und dass ich hier namens der Kommission spreche, die mit 9 zu 3 Stimmen den Bundesrat unterstützt, ob mit oder ohne meinen Namen.

Jetzt zum Inhalt, Herr Jositsch: Sie haben zuerst gesagt, es werde mehr Abstimmungen geben. Ich glaube, dass man das einfach wegwischen kann. Wir haben gesehen, wie oft diese Verfassungsmässigkeit in der Vergangenheit festgestellt wurde. Auch in Zukunft wird das nicht öfter der Fall sein, aber es wird klarer der Fall sein. Auch vor einer Zahl würde ich mich diesbezüglich nicht scheuen. Wir haben jetzt zwar einige Vorlagen an der Urne, aber ich könnte bei keiner der fünf Vorlagen sagen: Über diese sollten die Leute jetzt bitte nicht abstimmen!

Dann haben Sie gesagt, es sei klar gewesen, die drei Fälle seien unbestritten gewesen, und Sie haben gefragt, warum man darüber diskutieren solle. Es gab auch umstrittene Fälle, Herr Paul Rechsteiner selber hat Ihnen, Herr Jositsch, widersprochen und das aufgezeigt. Bei Schengen/Dublin war es nämlich gerade umstritten.

Es gab auch schon andere Fälle, in welchen es Anläufe aus dem Parlament gab, gewisse Dinge nach Gutdünken dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Das Gutdünken gilt für beide Seiten. Mit einer klaren Regel wird die Willkür etwas eingeschränkt. Herr Jositsch hat recht, dass die Regel natürlich etwas abstrakt ist. Man muss aber dem Bundesrat auch hier ein Kränzchen winden: Er hat es geschafft, eine viel dichtere Regel als 2010 zu schreiben. Sie ist immer noch genug offen, um unsere Verfassungswirklichkeit abzubilden.

Zuletzt zu Herrn Jositsch: In Ihrem Beispiel sagen Sie, es gehe hier um eine kleine Ausnahme, wie wenn Ihr Kind mal eine Viertelstunde später nachhause kommen dürfe, und man solle das doch locker regeln. Im Gegenteil! Es geht hier um die ganz gravierenden Fälle. Es geht um den Ausnahmefall in zahlenmässiger Hinsicht, aber nicht um eine kleine Überschreitung der Gutenachtzeit, sondern um die Frage, ob wir unsere Staatsorganisation, unseren föderalistischen Aufbau oder den Grundrechtskatalog ändern wollen. Die Fälle sind selten, aber sie sind gewichtig, und daher sollen hier auch Volk und Stände zum Zuge kommen.

Beim Punkt der Grundrechte, die namentlich Kollege Rechsteiner hervorgehoben hat, möchte ich Sie einfach daran erinnern, dass Sie, wenn Sie heute in unserem Landesrecht den Grundrechtsbestand ändern wollen, die Verfassung ändern müssen, mit obligatorischem Referendum, Volk und Stände - das ist eine Selbstverständlichkeit. Warum soll das nicht gelten, wenn Sie genau den gleichen Katalog ändern wollen, einfach über den Katalog eines internationalen Vertrags? Da muss man doch genauso wenig Angst vor Volk und Ständen haben und soll genauso vor sie hintreten, wie wir es ja auch für andere Dinge tun, z. B. jetzt dann beim Kampfflieger oder dem Jagdgesetz. Im Jahr 2010 kam die Vorlage hier nicht durch, was aber dem taktischen Umfeld von damals geschuldet war. Sechs Jahre später haben die gleichen Räte gesagt: Wir wollen diese Vorlage, unabhängig von der erwähnten Initiative.

Zuletzt, Kollege Rechsteiner, zu Ihrer Befürchtung, Schengen wäre, mit oder ohne Regel, nicht durchgekommen: Es ist nicht gesagt, dass das Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstanden hätte. Aufgrund dieser formulierten Regel hätten die Räte entscheiden müssen. Hier aber [PAGE 681] zu spekulieren, ist müssig. Eine Abstimmung verläuft auch anders, wenn die Leute wissen, dass es sich um ein obligatorisches Referendum handelt, dass Volk und Stände gelten; dann machen sie entsprechend Kampagne und können sich darauf einstellen. Das ist auch ein Vorteil einer klaren Regel, über die der Souverän abstimmen kann, im Unterschied zu einem Plebiszit basierend auf ungeschriebenem Verfassungsrecht.

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.