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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-09-08

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-09-08

Wortprotokoll

Ich unterstütze den Einzelantrag Rechsteiner.

Zuerst einmal Folgendes: Wir sehen ja in dieser Debatte genau das Problem, wenn Sie eine Praxis sui generis in der Verfassung abbilden möchten. Die einen sagen, und dazu gehöre ich, dass schlicht kein Handlungsbedarf bestehe, dass sich damit nichts ändere. Man kann aber auch argumentieren, dass sich etwas ändern werde, weil man es nicht wissen könne, weil man eben sui generis plötzlich zur Regel mache. Dazu hat Kollege Jositsch bereits gesprochen.

Ich habe mir jedoch die Voten in der Eintretensdebatte angehört und nehme Bezug auf die Kollegen Fässler und Minder. Kollege Fässler hat gesagt, die Kantone - er hat die Worte "Stände" und "Ständemehr" gar nicht in den Mund genommen - müssten gefragt werden. Kollege Minder seinerseits hat gesagt, die Kantone hätten diese Praxis längst übernommen. Aber die Kantone kennen ja gar kein Ständemehr. [PAGE 684]

Ich komme zum Fazit: Der Hase liegt hier beim Ständemehr im Pfeffer, und nicht an einem anderen Ort. Dass das Ständemehr, Kollege Rechsteiner hat über dessen historische Entwicklung schon gesprochen, in unserem Staat in der Weiterentwicklung unserer Demokratie immer, wenn es um die Volksrechte gegangen ist, ein Thema war und ist, ist logisch. Das ist logisch in einem Staat, in dem z. B. nur eine Sprachregion die nötige Anzahl Stände hat, um eine andere Sprachregion eben mit dem Ständemehr, mit einem Veto, zu belegen. Es ist auch so, dass es Beispiele wie das fakultative Referendum ohne Ständemehr gibt, das, wie Sie wissen, 1872 im Nationalrat durch Stichentscheid des Nationalratspräsidenten entschieden wurde. Wenn der Stichentscheid auf die andere Seite gegangen wäre, hätten wir auch beim fakultativen Referendum ein Ständemehr. Ich kann Ihnen sagen, dass ich selbst, man kann fast sagen logischerweise, ein Befürworter des Ständemehrs bin, weil ich einen kleinen Stand vertrete und weil ich finde, dass es bei Änderungen der Bundesverfassung für sämtliche Stände, für die grossen und die kleinen, Relevanz hat, dass sie eben gefragt werden.

Ich glaube aber, dass wir hier, wenn sich denn nichts ändert, Gefahr laufen, dem Ständemehr auf der verfassungstheoretischen Ebene keinen Gefallen zu tun. Wir haben heute schon von Bärenjagden gesprochen, ich spreche jetzt von einem Bärendienst. Weshalb? Die KdK hat damals eine gute Stellungnahme zur Initiative "Staatsverträge vors Volk" abgegeben. Die KdK hat gesagt: Eine Umsetzung der Volksinitiative hätte den Ständen auch bei Vorlagen, die sie nicht direkt betreffen, ein Vetorecht gegenüber der Mehrheit der Stimmberechtigten eingeräumt. Darum geht es beim Ständemehr. Es ist ein Vetorecht der Stände gegenüber der Mehrheit der Stimmberechtigten. Jetzt kann man, wenn man will und wenn man Handlungsbedarf sieht, den ich, wie gesagt, nicht sehe, bei den Ziffern 2 und 3 vielleicht argumentieren, dass da die Stände betroffen sind und sie deshalb dieses Vetorecht haben sollen. Aber doch nicht bei den Grundrechten! Die Grund- und Bürgerrechte binden die Kantone nicht, sie binden den Staat als Ganzes. Sie sind dynamisch, das hat Kollege Rechsteiner bereits gesagt. Wir haben kein Verfassungsgericht, es ist nicht einmal relevant, ob sie in der Verfassung stehen oder nicht. Sie betreffen die Bürger, weil es eben Grund- und Bürgerrechte sind. Sie betreffen den Bürger, und deshalb ist das Volksmehr relevant. Weshalb, frage ich Sie, sollten die Kantone ein Veto bei einem Ausbau der Grund- und Bürgerrechte haben? Es gibt dafür keine logische Begründung.

Auch wenn ich der Ansicht bin, dass kein Handlungsbedarf besteht und dass die bisherige Praxis nie reine Verträge umfasst hat, die Grund- und Bürgerrechte regeln, bin ich der Ansicht, dass es systematisch falsch ist, diese Ziffer 1 in der Vorlage zu haben, denn wir brauchen kein Grundrechtsveto der Kantone. Wir brauchen es nicht, es ist historisch falsch. Es ist, wenn man die Entwicklung der schweizerischen Demokratie und der schweizerischen demokratischen Rechte seit 1848 anschaut, systematisch falsch, hier ein Grundrechtsveto der Kantone explizit im Text der Verfassung einzuführen.

Deshalb bitte ich Sie, den Einzelantrag zu unterstützen.

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