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Salzmann Werner · Ständerat · 2020-09-09

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion 20.3224 hat, was die Ziffern 1 bis 4 anbelangt, ihre Wirkung bereits erzielt, indem der Bundesrat am 19. Juni entschied, die ausserordentliche Lage gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes zu beenden und in die besondere Lage gemäss Artikel 6 des Epidemiengesetzes zurückzuführen. Vor dem Hintergrund der im April und im Mai viel zu zögerlichen Lockerungsschritte seitens des Bundesrates war der Druck aus dem [PAGE 702] Parlament mit Vorstössen notwendig. Deshalb wurde am 4. Mai eine gleichlautende Motion im Nationalrat eingereicht. Inzwischen wurde bekanntlich auch das Covid-19-Gesetz in den zuständigen SGK beider Räte behandelt. Es wird in der laufenden Session verabschiedet, womit auch die Ziffern 5, 6 und 7 meiner Motion in ordentliches Recht überführt und vorher umfassend diskutiert werden können. Diesbezüglich ist für mich der Einbezug der Kantone und Branchen bei der Festlegung von Schutzmassnahmen im Hinblick auf eine zweite Welle von höchster Bedeutung. Eine regionale und branchenspezifische Differenzierung ist zwingend, um weitere wirtschaftliche Verluste so weit als möglich verhindern zu können.

Nicht erfüllt bleibt Ziffer 8, mit der ich einen strikten Inländervorrang verlange. Bei über 150[NB]000 Arbeitslosen und gegen einer Million Personen mit Kurzarbeitsentschädigung kann es doch nicht angehen, dass unsere Stellen durch billige Migranten besetzt und zusätzliche Leute in die Arbeitslosigkeit verdrängt werden. Sie wissen genau, dass die vom Bundesrat in seiner Antwort erwähnte Stellenmeldepflicht eine reine Alibiübung darstellt: Arbeitgeber sind zwar zur Stellenmeldung verpflichtet, nicht aber zur Anstellung von Inländern.

Vor dem Hintergrund der letzten zwei erwähnten Punkte und um gegenüber dem Bundesrat ein klares Zeichen zu setzen, ersuche ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.