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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-09-17

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten. Ich habe aber für einige der Bedenken, die von Herrn Kollege Leuenberger geäussert worden sind, ein gewisses Verständnis und möchte aus der Sicht der Finanzkommission bezüglich des Finanzhaushaltes ganz kurz zwei, drei Bemerkungen machen.

Ich beginne bei der Botschaft, wie sie uns als Nichtmitgliedern der Kommission vorliegt. Im zusammenfassenden Übersichtsteil steht als letzter Abschnitt: "Alle drei Revisionen sind in einer gemeinsamen Botschaft zusammengefasst, bilden aber rechtlich drei eigenständige Bundesbeschlüsse .... Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die Reform politisch und finanziell im Gesamtzusammenhang beurteilt werden kann." Dieser Gesamtzusammenhang ist mit den heutigen Anträgen als Ergebnis unserer WAK etwas ins Wanken geraten. Nicht nur behandeln wir nicht alle Revisionen quasi in einem Guss, sondern es fehlen uns zur Beurteilung des Gesamtpaketes heute noch einige materielle Grundlagen.

In der Botschaft findet sich eine Synopse der fiskalischen Auswirkungen. Der Bundesrat hat die drei Reformbestandteile dort in Mindereinnahmen dargestellt. Im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung sind es etwa 1,3 Milliarden Franken gewesen, beim Eigenmietwert um die 150 Millionen und bei der Umsatzabgabe Mindereinnahmen von 310 Millionen Franken. So weit, so gut. Nun haben wir auch die Beschlüsse des Nationalrates. Deren Auswirkungen sind uns auch hinlänglich bekannt. Sie unterscheiden sich markant von dem, was der Bundesrat vorgelegt hat.

Nun stehen wir in unserem Rat vor zum Teil fundamentalen Weichenstellungen, je nach Verlauf der Debatte. Aus fiskalischer und budgetärer Sicht muss man feststellen, dass die vom Bundesrat in der Botschaft angestrebte Gesamtsicht heute, am Beginn dieser Debatte, wiederum etwas fehlt. Wir sollten dieser Vorlage deshalb wieder einen Teppich legen.

Ich denke an folgende Bestandteile:

1. Ich denke an die quantitativen Auswirkungen. Natürlich kann man darüber zum Teil nur spekulieren. Wenn zum Beispiel Abzüge von 1000 Franken Auswirkungen in der Höhe von 67 Millionen Franken haben, dann muss man bei den einzelnen Beschlüssen auf diese quantitativen Auswirkungen, die dann in die Finanzrechnung münden, hinweisen.

2. Ich finde, wir sollten auch über die Auswirkungen des Paketes auf die Finanzplanung und den Finanzplan hinlänglich Klarheit schaffen. Die Mindererträge aus verschiedenen Reformvorhaben werden ja nicht alle zum gleichen Zeitpunkt wirksam. So soll zum Beispiel der Systemwechsel beim Eigenmietwert, wie wir ihn wollen, erst im Jahr 2008 in Kraft treten. Da gibt es Fristen, die budgetär relevant sind.

3. Zu den Auswirkungen auf die Schuldenbremse: Herr Leuenberger hat darauf hingewiesen. Dort haben wir jetzt gewissermassen eine Beweisumkehr. Wir haben mit der Schuldenbremse ein System, bei dem die Ausgaben künftig an die Einnahmen des Bundes geknüpft werden, unter Berücksichtigung eines Konjunkturfaktors. Folglich ist es für die Finanzplanung doch sehr wichtig, dass wir dann eben wissen, wie diese Einnahmen aussehen.

4. Zur Frage der Unternehmensbesteuerung: Es ist ja diesbezüglich eine weitere Vorlage unterwegs. Der Bundesrat hat gesagt, die Vorlage müsse ertragsneutral sein. Jetzt würde mich interessieren, ob die Senkung der Gewinnsteuer und die Revision der Stempelsteuer bei den Zielen, die der Bundesrat anstrebt, Präjudizien oder sogar Steilpässe an die Befürworter dieser Unternehmenssteuerreform II sind.

Gar nicht gesprochen wird in der Vorlage von den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, wobei es mir natürlich klar ist, dass das ein sehr schwieriges Territorium ist. Man kann nur darüber spekulieren, wie sich die Veränderungen bei der Eigenmietwertbesteuerung zum Beispiel auf die Bausubstanz und damit auf das Baugewerbe auswirken, oder auf die Zinslandschaft in unserem Land, wenn sich weniger Fremdkapitalien anhäufen. Das sind volkswirtschaftliche Auswirkungen, über die man zum Teil natürlich auch spekulieren kann.

Zusammenfassend finde ich: Wir müssen heute aufpassen, dass wir uns finanzpolitisch nicht auf zu dünnem Eis bewegen. Ich habe beim Studium dieser Vorlage zum ersten Mal seit meiner Schulzeit wieder das Gedicht vom "Büblein auf dem Eise" memoriert. Dort ist es gut ausgegangen, weil das Büblein an Weihnachten Schlittschuhe bekommen hat und sich dann auf dem Eis sicherer bewegen konnte. Ich wünsche mir, dass wir uns auch die Schlittschuhe anschnallen, damit wir hier nicht absaufen, damit wir am Ende genau wissen, was wir beschliessen, und damit die Relevanz dieses Beschlusses für unseren Haushalt, unser Budget und die Finanzplanung berücksichtigt wird. Ich sage das auch etwas mahnend an die Kommission und hoffe, dass beim Eintreten auf die eine oder andere Frage eine Antwort kommt. Ich hoffe, dass wir über jene Fragen, auf die keine Antwort kommt - da bin ich ganz mit Herrn Leuenberger einig -, für die Differenzbereinigung auf den Dezember hin hinreichend Aufschluss bekommen, damit wir unsere Budgetaufgaben in Ruhe wahrnehmen können.