de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-09-09
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion will zurück zur gesellschaftlichen Normalität und zur verfassungsmässigen Ordnung, und zwar inklusive Grundrechte und inklusive Rechtsstaatlichkeit. Wir fordern diese Rückkehr seit Ende März, leider ohne bisher in diesem Parlament genügend Rückhalt oder gar eine Mehrheit zu finden. Die SVP-Fraktion widersetzt sich deshalb der Überführung von Covid-19-Notrecht und einer dauernden Ausweitung entsprechender Machtkompetenzen des Bundesrates ins ordentliche Recht. Es ist Zeit, die Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger zu stoppen. Es ist Zeit, Demokratie und Freiheit und Bürgerrechte wiederherzustellen. Es ist höchste Zeit, dass sich die Regierung und auch das Parlament in unserem Land wieder an unserer ordentlichen Verfassungsmässigkeit und Rechtsstaatlichkeit orientieren. Es ist mittlerweile unerträglich, wie unsere Grundrechte - z. B. Versammlungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit, demokratische Mitbestimmung - seit Anfang Jahr eingeschränkt werden.
Es darf kein Dauerzustand sein oder werden, dass uns die Regierung in einem vorher nicht vorstellbaren Masse gängelt und sich mittlerweile sogar anmasst, uns vorzuschreiben, was wir im Gesicht zu tragen haben. Das Parlament hätte es bereits während der letzten Session in der Hand gehabt, eine fehlgeleitete Exekutive in die Schranken zu weisen. Stattdessen hat es sich dem obrigkeitlichen Machtexzess untergeordnet. Mal ehrlich: Es ist doch eigentlich ein Trauerspiel sondergleichen, wenn sich das Parlament mehrfach über geltendes Gesetz und Recht hinwegsetzt, von der Verfassung garantierte Grund-, Bürger- und Eigentumsrechte, ohne mit der Wimper zu zucken, vom Tisch fegt oder - um Herrn Wettstein nicht schon wieder auf den Schlips zu treten, er hat das vorhin moniert - wenn diese Verfassungsrechte mindestens enorm und massiv verbogen werden.
Mittlerweile sind die Begründungen, die für die Pandemiemassnahmen herangezogen wurden, widerlegt oder mindestens obsolet. Es ist weiterhin umstritten, wie neu, wie infektiös oder wie tödlich das Virus ist. Fakt ist aber: Die gefürchtete Überlastung des Gesundheitswesens, die für das Notrechtsregime des Bundesrates ursächlich war, hat nicht stattgefunden. Unser Gesundheitssystem hat sich trotz allem als der Herausforderung gewachsen erwiesen - anders als die Gesundheitssysteme in anderen Ländern; als Beispiel wird ja immer wieder Italien herangezogen.
Mittlerweile hatten wir auch Zeit und Gelegenheit zu lernen. Die Kantone und die Spitäler hatten Zeit, sich vorzubereiten und einzurichten. Mittlerweile sagen alle, sie seien vorbereitet, auch auf eine zweite Welle - eine Angst, die immer wieder geschürt wird, obschon eine solche Welle bis heute nicht in Sicht ist. Dafür folgt die nächste Grippewelle im Dezember. Eine Evidenz für die Tauglichkeit und Wirksamkeit der [PAGE 1298] ergriffenen Massnahmen wie Maskenpflicht oder Tracing-App ist bis heute nicht gegeben.
Es ist deshalb Zeit, vom Bundesrat zu fordern, seine überholte Strategie zur Bekämpfung der Pandemie aufzugeben. Er wird das Virus ohnehin nie besiegen oder ausrotten können, es ist nun mal da. Stattdessen brauchen wir jetzt eine Strategie, die uns zurück zur Normalität führt, damit wir wieder arbeiten, damit wir wieder leben können - mit Schutzkonzept, aber auch mit Augenmass.
Dass es dazu heute das hier debattierte Covid-19-Dringlichkeitsgesetz braucht, ist eigentlich ein Paradoxon. Wenn wir nicht darauf eintreten oder es zurückweisen, dann behält der Bundesrat seine Notrechtkompetenzen bis auf Weiteres. Alles bleibt, wie es ist, und das ist nicht akzeptabel. Eigentlich sollte dieses Parlament direkt einschreiten und die Rückkehr zur Normalität mit einem eigenen Gesetz an die Hand nehmen. Doch leider ist das illusorisch, denn zu gross sind die politischen Begehrlichkeiten; zu bequem ist es, sich beim Steuerzahler zu bedienen; und zu gering ist das Verantwortungsbewusstsein bezüglich der Tatsache, dass alle Linderung des entstandenen Schadens nur auf dem Buckel künftiger Generationen getragen werden kann.
Ja, der Schaden, den der Bundesrat mit seinem Lockdown in der Wirtschaft verursacht hat, muss ausgeglichen werden, aber eben nur dort, wo er tatsächlich entstanden ist, und auch nur dort, wo dieser Schaden überhaupt noch behoben werden kann. Das darf aber nicht auf der Basis von Notrecht in einer Hauruckübung erfolgen: Wir wollen auch hier die Rückkehr zur verfassungsmässigen Ordnung und ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, basierend auf ordentlichem Recht und hier im Parlament.
Genauso weit werden wir seitens der SVP auf dieses Gesetz eintreten: so weit, dass es uns die Rückkehr zur Normalität ermöglicht. Dazu braucht es Massnahmen aus dem Notrecht, aber keine weiter ausufernden Kreditbegehrlichkeiten. Dazu braucht es die Fortführung der arbeitsmarktlichen Massnahmen, aber keine zusätzlichen Ungerechtigkeiten. Es braucht definitiv keine Bewirtschaftung der Krise: Es braucht jetzt einen geordneten Ausstieg.