Thurnherr Walter · 2020-09-09
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat geprüft, in welcher Form er dieses Gesetz vorlegen soll. Sie haben recht, es wäre theoretisch auch möglich gewesen, einen Mantelerlass mit etwa zehn Bundesbeschlüssen in verschiedenen Sachgebieten zu machen oder Ihnen zehn verschiedene Botschaften vorzulegen. Dieser Entwurf ist im Sinne der Transparenz erstellt, damit man einmal sieht, welche Verordnungen, die wir in einem Zustand der Notverordnungen erlassen haben, überführt werden sollen - also damit man einmal einen Überblick hat.
Man muss auch wissen, dass das Referendum gegen dieses Gesetz angekündigt worden ist. Es gibt Leute, die dieses Gesetz nicht nötig finden und das gesamte Gesetz nicht wollen. Hätte man es in einzelne Vorlagen zerstückelt, hätten [PAGE 1305] diese Leute dann also zehn verschiedene Referenden gegen einzelne Artikel lancieren müssen, mit zehn verschiedenen Fragebogen, mit zehnmal derselben Unterschrift für ein Anliegen.
Der Bundesrat legt Ihnen das Gesetz ohne abstimmungstaktische Überlegungen vor. Das heisst, er möchte Ihnen jetzt nicht ein Gesetz vorlegen, damit Sie einen Artikel schützen können und dann wenigstens der eine Artikel bestehen bleibt, wenn das Referendum ergriffen würde. Deshalb hat er sich dafür entschieden, Ihnen das Gesetz in dieser Form vorzulegen. Ich glaube, die Einheit der Materie ist gewährleistet.