AB 266334
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Eine konsequente Rechnungskontrolle hat ein beträchtliches Kostendämpfungspotenzial. Selbstverständlich ist die Rechnungskontrolle in erster Linie Sache der Versicherer. Es spielen jedoch auch die versicherten Personen, also die Patientinnen und Patienten, eine wichtige Rolle bei der Rechnungsprüfung.
Was die Rechnungskontrolle betrifft, gibt es zwei wichtige Elemente: erstens die Zustellung der Rechnung seitens der Leistungserbringer an die Versicherten und zweitens die Möglichkeit der individuellen Rechnungskontrolle, die gestärkt werden soll. Eine versicherte Person, die eine Rechnung erhalten hat, kann sich an eine Patientenorganisation wenden, damit diese die Rechnung überprüft und bei einer allfälligen Anfechtung der Rechnung Unterstützung leistet.
Mit meinem Minderheitsantrag bitte ich Sie deshalb, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und neu Artikel 59abis einzuführen. Es geht hier darum, die Kompetenz der Patientinnen und Patienten zu stärken und gleichzeitig Einsparungen zu ermöglichen, indem die Versicherten sich an Patientenorganisationen wenden können, welche sie bei der individuellen Rechnungskontrolle unterstützen.
Ich habe es gesagt: Die Intensivierung der Rechnungskontrolltätigkeit ist in erster Linie Sache der Krankenversicherer, welche diese Aufgabe schon wahrnehmen. Es geht hier deshalb nicht um eine Konkurrenz zu dieser wichtigen Rolle der Versicherer, sondern um eine subsidiäre Ergänzung. Es geht hier auch nicht um eine neue Organisation oder eine neue Stelle. Die Patientenorganisationen werden schon heute häufig von Patientinnen und Patienten angefragt, damit sie ihnen helfen, die Rechnungen zu verstehen. Wir wissen alle, wie kompliziert diese Rechnungen mit allen Tarifen und Positionen sind. Es gibt leider auch Fehler in diesen Rechnungen.
Die erste Person, die beurteilen kann, ob die Rechnung richtig ist oder nicht, ist der Patient. Der Patient oder die Patientin weiss, ob gewisse Untersuchungen gemacht worden sind oder wie lange sie gedauert haben. Gerade bei kleineren Beträgen wäre es gut, wenn die Patientinnen und Patienten die Rechnung anschauen und verstehen könnten, damit sie gegebenenfalls reklamieren können. Die Expertengruppe hat ihrerseits in ihrem Bericht einen ähnlichen Vorschlag gemacht, um die Möglichkeit der Patienten, die Rechnungen zu kontrollieren, zu stärken. Die Kantone bzw. die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben uns ebenfalls in einem Brief mitgeteilt, dass sie dieses Anliegen unterstützen.
Die Mehrheit der Kommission will die Patientenkompetenz bei der Rechnungskontrolle ebenfalls stärken. Sie will aber die Schweizerische Patientenorganisation nicht für diese wichtige Aufgabe unterstützen und finanzieren, obwohl eine solche Kontrolle nicht zu einer Ausdehnung der Kosten führen, sondern einen wesentlichen Beitrag zur Kostendämpfung leisten würde.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen und sich der nationalrätlichen Lösung anzuschliessen.