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Rösti Albert · Nationalrat · 2020-09-09

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09

Wortprotokoll

Artikel 8 in diesem Block 2 regelt die Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen zur Unterstützung der Kulturunternehmen durch Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte im Umfang von 80 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit hat den Betrag um einen ganzen Fünftel aufgestockt. Dies kann die SVP-Fraktion vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage, die sich in nächster Zeit im Zuge der Covid-19-Krise noch verschärfen wird, nicht mittragen. Ich bitte Sie deshalb, hier unbedingt zurück zur Version des Bundesrates zu gehen. Wir müssen wegen Covid-19 ein Auffangnetz bilden, aber können einfach nicht überall vollständige Entschädigungen leisten. Namentlich verweise ich hier auf die Subsidiarität. Zuerst soll Eigenverantwortung der Privaten, aber auch der Kantone gefragt sein.

Ich bitte Sie also, die Version Bundesrat - 80 Millionen Franken - zu beschliessen und vor allem auch den völlig überbordenden Antrag, der von anderer Seite gemacht wird, den Antrag der Minderheit II (Porchet), welche 150 Millionen Franken verlangt, abzulehnen.

Gleiches gilt für den entsprechenden Minderheitsantrag betreffend Suisseculture Sociale, welcher statt der 20 Millionen gemäss Bundesrat 50 Millionen Franken vorsieht.

Hingegen stimmen wir dem Einzelantrag Paganini zu, der eine finanzielle Unterstützung für Härtefälle fordert, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Covid-19-Epidemie besonders stark betroffen sind. Wir hätten dem ersten Antrag, dem Antrag der Minderheit Roduit zu Artikel 8a, welcher, so wie er vorliegt, für solche Fälle eine Umsatzentschädigung von 40 bis 60 Prozent vorsieht, nicht zustimmen können. Die Version Paganini scheint uns jedoch eine adäquate, spezifische Lösungsmöglichkeit zu sein. Die andere Version würde wieder das für den Bund mögliche Mass übersteigen.

Es ist nun mal so, dass es neben der Kurzarbeitsentschädigung, neben der Erwerbsersatzordnung - die dann in Artikel 10 geregelt wird - und auch gestützt auf die gestern angenommene Motion der SVP-Fraktion zusätzliche betroffene Bereiche gibt. Insbesondere gilt dies für die Eventbranche, für die Schausteller, für die Reisebranche und für touristische Betriebe, welche grosse Fixkosten in Form von Abschreibungen haben, auch wenn sie nicht produzieren. Gerade die Schausteller sind eine kleine, überschaubare, aber eben auch eine enorm betroffene Gruppe. Stellen Sie sich die Lunaparks mit all diesen Geräten vor, welche aufgrund ihrer Alterung Abschreibungen verursachen, aber keine Einnahmen generieren. Hier kann mit dem Einzelantrag Paganini eine gezielte Lösung getroffen werden. Wir sprechen hier ganz bewusst von Härtefällen.

Wir schlagen im Weiteren vor, Artikel 9 gänzlich zu streichen. Wir werden ja dann über das Mediengesetz sprechen. Allfällige Regelungen können dort getroffen werden und gehören nach unserer Auffassung nicht in dieses Covid-19-Gesetz, zumal die Strukturprobleme im Medienbereich vor Covid-19 bestanden haben. Ich bestreite nicht, dass die Covid-19-Situation zu weniger Werbeeinnahmen geführt und damit die Probleme verstärkt hat. Aber das ist kein Grund, das hier in diesem Bereich bereits zu regeln, vor allem weil es eine entsprechende Verzerrung im Medienbereich geben kann. Wir haben immer die Unabhängigkeit der Medienlandschaft postuliert. Ich glaube, hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

Sollten Sie - und wahrscheinlich werden Sie das mehrheitlich trotzdem tun - auf die Streichung von Artikel 9 verzichten, bitte ich Sie dringend, wirklich dringend, die absolut unverständliche Verzerrung zwischen abonnierten und nicht abonnierten Zeitungen zu unterbinden. Es kann ja nicht sein, dass die nicht abonnierten Zeitungen, deren Einnahmen gänzlich aus Werbeeinnahmen bestehen, von der Förderung ausgeschlossen werden. Kollege Aeschi hat das in der Begründung seiner Minderheit ausgeführt: Es sind vor allem die kleineren Verlage, die heute die Regionalität abbilden. Grosse Medien tun das leider nicht mehr.

Ich bitte Sie also, der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b unbedingt zu folgen.