preparatory:AB 266508
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09
Wortprotokoll
Ich beginne mit den Einzelanträgen zu Artikel 5. Der Einzelantrag Maitre lag der Kommission nicht vor. Es geht offenbar um eine redaktionelle Anpassung, darum, ob jetzt die deutsche oder die französische Version gilt.
Der Einzelantrag Fehlmann Rielle lag der Kommission in Form eines Antrags der Kommission für Rechtsfragen vor. Die Kommission für Rechtsfragen möchte dem Bundesrat mehr Kompetenzen geben. Dieser kann dann zur Gewährleistung des Justizbetriebs nicht nur von den Bestimmungen der Verfahrensgesetze, sondern generell von den Bestimmungen der Gesetze abweichende Bestimmungen erlassen. Die SGK hat diesen Antrag der Kommission für Rechtsfragen mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Zu Artikel 8, "Massnahmen im Kulturbereich", haben wir fünf Minderheitsanträge: Bei den Minderheitsanträgen I (Glarner) und II (Porchet) zu Artikel 8 Absatz 2 geht es um die Höhe des Kredits zur Unterstützung von Kulturunternehmen. Voraussetzung für die Ausfallentschädigung ist eine Leistungsvereinbarung der Kulturunternehmen mit dem Kanton. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den Beiträgen der Kantone. Die SGK hat mehrheitlich dem Antrag der WBK zugestimmt, den Kredit von 80 auf 100 Millionen Franken zu erhöhen. Wie hoch die Beteiligung des Bundes letztlich sein wird, hängt von den Kantonen ab, da sich der Bund wie gesagt zur Hälfte an den Kosten beteiligt.
Die Minderheit I unterstützt den bundesrätlichen Entwurf, der den Kredit auf 80 Millionen Franken begrenzt. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls mit 14 zu 10 Stimmen wurde der Antrag Porchet abgelehnt, den Kredit auf 150 Millionen Franken zu erhöhen.
Mit 15 zu 10 Stimmen wurde der Antrag Porchet abgelehnt, die Geldleistungen an Suisseculture Sociale von 20 auf 50 Millionen Franken aufzustocken.
Der Antrag der Minderheit Gysi Barbara, in Absatz 11 die massgeblichen Dachverbände in die Erarbeitung der Bemessungskriterien einzubeziehen, wurde ebenfalls mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Porchet möchte den Bundesrat verpflichten, eine angemessene Ausfallversicherung sicherzustellen. Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass dieser neue Absatz 12 nicht Gegenstand eines auf ein Jahr befristeten dringlichen Bundesgesetzes sein kann, und hat den Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit Roduit zu Artikel 8a, "Massnahmen im Eventbereich", wurde zwar zurückgezogen. Ich möchte trotzdem kurz etwas dazu sagen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt, insbesondere aus zwei Gründen. Zum einen wegen Absatz 2, weil es nicht sein kann, dass man gewissen Branchen eine Umsatzgarantie bis zu 60 Prozent zusichert. Zum anderen aber, und das wurde heute auch schon von den Fraktionssprechern ausgeführt, bezieht sich dieser Artikel nur auf die Eventbranche. Es gibt aber andere Bereiche - erwähnt wurden Reisebüros, Stadthotels -, die teilweise ebenfalls in einer solch schwierigen Situation sind. Die verschiedenen Einzelanträge lagen der SGK nicht vor. Der Antrag Paganini scheint indes der diskutierten [PAGE 1331] Intention am weitesten entgegenzukommen. Die Kommission hat die prekäre Lage der verschiedenen Branchen anerkannt. Wie auch verschiedene Fraktionssprecher ausgeführt haben, entspricht dieser Einzelantrag Paganini eigentlich dem, was in der Kommission diskutiert worden ist.
Zu den Massnahmen im Medienbereich: Zu Artikel 9 haben wir drei Minderheiten. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Massnahmen in Artikel 9 auf parlamentarischen Vorstössen basieren. Die bestehenden Massnahmen gemäss Covid-19-Verordnung sollen weitergeführt werden. Gemäss Artikel 9 Absatz 2 gelten sie bis zum Inkrafttreten des Massnahmenpakets zugunsten der Medien.
Die Minderheit Glarner möchte Artikel 9 ganz streichen. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Minderheit Aeschi Thomas möchte auch nicht abonnierten Tages- und Wochenzeitungen finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Die Kommission hat das mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, insbesondere aus zwei Gründen: Erstens wäre das eine Abkehr von den heutigen Massnahmen zur Unterstützung der Medien. Zweitens stellt sich einfach die Frage nach dem Preis von Informationen: Sollen Informationen gratis zu haben und Journalismus kostenlos sein? Oder muss man sich bewusst sein, dass Information und Medienarbeit auch etwas kosten? Das ist auch die Logik hinter der finanziellen Unterstützung für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen. Wie erwähnt hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden.
Der Antrag Porchet, der in Artikel 9 Absatz 5 den Zugang zu den subventionierten Dienstleistungen von Keystone-SDA ausweiten möchte, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Schlussendlich noch eine Bemerkung zu den Anträgen zum Sport: Auch diese Anträge lagen in der Kommission nicht vor.
Zusammenfassend bitte ich Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.