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Hess Hans · Ständerat · 2002-09-18

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Diese Änderung erfolgt aufgrund von Artikel 151, Übergangsbestimmungen, des Militärgesetzes. Der Bundesrat muss jetzt logischerweise die Möglichkeit haben, die Verordnung gleichzeitig mit den entsprechenden Etappen des Militärgesetzes umzusetzen. Es gibt mehrere Fälle, in denen wir auf diesen Mechanismus angewiesen sind; ein Beispiel ist der Aspekt der zentralen Logistik.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, hier der Fassung des Nationalrates zuzustimmen.