Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-09-09
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Bundeskanzler, besten Dank für die Ausführungen. Nur habe ich die Ausführungen zu meinem Einzelantrag nicht verstanden. Wir haben jetzt neu die Situation, dass wir Artikel 10 vermutlich insofern auf diejenigen Personen ausweiten werden, welche ihre Tätigkeit unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. So wird die Ausrichtung von Entschädigungen auch weitergeführt. Wir belassen aber die systemwidrige, unglückliche Verschiebung von Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ja ALV-Beiträge bezahlen, in die EO.
Mit meinem Einzelantrag sage ich, dass die Einkommensabgrenzung zwischen 10[NB]000 und 90[NB]000 Franken auch systemwidrig ist, weil jemand, der ein Einkommen von 89[NB]000 Franken angibt, die volle Entschädigung erhält, und jemand, der 91[NB]000 Franken angibt, keine erhält. Das kennen wir von keinem Versicherungssystem, sondern wir würden dann sagen, der versicherte Lohn betrage 90[NB]000 Franken. Jetzt sagen Sie mir, das komme gar nicht zur Anwendung. Könnten Sie das bitte zuhanden der Materialien nochmals explizit erklären? Ich bitte Sie auch deshalb darum, weil ich, je nachdem, was Sie erklären, meinen Einzelantrag zurückziehe, wenn er obsolet ist, weil er nicht zur Anwendung kommt.