Paganini Nicolo · Nationalrat · 2020-09-10
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
In Artikel 48 Absätze 1bis sowie 2 des Mineralölsteuergesetzes geht es um die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr, genauer gesagt um die Frage, mit welchem zeitlichen Druck die Befreiung des konzessionierten Verkehrs von der Mineralölsteuer aufgehoben werden soll und ob künftig Ausnahmen möglich bleiben.
Unser Rat hat in der Sommersession eine differenzierte Lösung beschlossen, wonach die Rückerstattung der Mineralölsteuer ab Anfang 2026 entfällt, Ausnahmen aber möglich sind. Der Ständerat will von Ausnahmen nichts wissen. Er will die Befreiung für den Ortsverkehr Anfang 2026, für den übrigen konzessionierten Verkehr Anfang 2030 beenden.
Die Beschlüsse des Ständerates sind im Hinblick auf die tatsächlichen Gegebenheiten im öffentlichen Verkehr nicht realistisch. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind zwar sehr gewillt, betreffend Umrüstung auf umweltfreundliche Busse schnell vorwärtszumachen. Sehr viele Unternehmen sind aktiv. Es geht aber nie um die Umstellung der ganzen Flotte. Es gibt heute noch viele Hürden, oft technische, aber auch finanzielle. So einfach ist eine Umstellung für die Transportunternehmen nicht. So fahren für Postauto zurzeit sieben Elektrobusse, dies bei einer Gesamtflotte von 2403 Fahrzeugen. Die Ambition von Postauto ist, dass bis 2024 rund hundert alternativ angetriebene Fahrzeuge im Einsatz sind, was gerade einmal 5 Prozent der Flotte entspricht. Vielerorts, gerade bei ländlichen Linien, ist heute eine Umrüstung technisch nicht möglich. Es braucht deshalb eine Lösung, welche diesen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Der Investitionszyklus für Busse dauert im konzessionierten Verkehr rund acht Jahre. Das vorliegende Gesetz wird wohl frühestens Anfang 2022 in Kraft treten. Es würde sich deshalb rechtfertigen, die Befreiung von der Mineralölsteuer erst Anfang 2030, also acht Jahre nach Inkrafttreten, zu beenden.
Um dem Ständerat doch etwas weiter entgegenzukommen, werde ich meine Minderheit zugunsten des Einzelantrages Candinas zurückziehen. Wir würden damit beim Ortsverkehr, nur bei diesem, dem Ständerat folgen. Das zweite Anliegen meiner Minderheit übernimmt der Einzelantrag Candinas. Die Befreiung soll ausserhalb des Ortsverkehrs auch nach 2030 möglich sein, aber nicht mehr ganz allgemein auch dann, wenn die Umrüstung auf Busse mit CO2-neutralem Antrieb wirtschaftlich nicht tragbar ist, sondern nur noch dann, wenn die Umstellung aus topografischen Gründen nicht möglich ist. Eine solche Lösung unterstützt die Umstellung auf umweltfreundliche Busse, lässt aber die Möglichkeit für Ausnahmen zu, wo dies notwendig ist.
Dies kann auf Verordnungsstufe präzisiert werden. Es gibt gerade im Berggebiet Strecken des öffentlichen Verkehrs, bei denen die Fahrzeugumstellung aus heutiger Sicht noch nicht möglich ist. Es gibt noch keine Elektrobusse, die ohne Nachladen einen ganzen Tag betrieben werden können. Dazu ist es einfach nicht wirtschaftlich, für vier tägliche Rotationen von Disentis auf den Lukmanierpass eine Ladestation auf der Passhöhe zu installieren. Kein Kanton würde diese Kosten übernehmen.
Wenn im Ergebnis aus Sicht des Berggebiets nicht nur der motorisierte Privatverkehr über die Benzinpreiszuschläge, sondern auch der öffentliche Verkehr insbesondere im Berggebiet verteuert wird, so hilft dies der Akzeptanz der Vorlage nicht. Sollte es bis 2030 technische Lösungen geben, die genügen - was nicht auszuschliessen ist -, so vergeben Sie sich mit der Gesetzgebung gemäss Antrag Candinas ebenfalls nichts. In diesem Fall gäbe es den Rückerstattungsgrund schlicht und einfach nicht mehr.
In diesem Sinne ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück und ersuche Sie, den Einzelantrag Candinas zu unterstützen.