Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-09-10
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
Medien sind die vierte Gewalt im Staat. Sie überwachen die Mächtigen, sie informieren, und sie ermöglichen die Diskussion. Gerade in unserer direkten Demokratie sind wir für die Meinungsbildung auf vielfältige Informationen angewiesen. Damit sie diese grundlegende Funktion wahrnehmen können, müssen Medien frei sein - vor allem frei von staatlicher Einflussnahme. Die journalistische Unabhängigkeit ist das höchste Gut der Medien. Staatliche Unterstützung steht daher immer unter besonderer Beobachtung. Genau darum geht es in diesem Medienpaket.
Das Verlagswesen ist seit Längerem unter wirtschaftlichem Druck. Grund dafür ist der digitale Wandel. Nicht alle Verlage schaffen diesen Wandel erfolgreich. Die Werbekunden wandern ab, und die Leserinnen und Leser gewöhnen sich nur sehr langsam daran, dass journalistische Arbeit auch dann etwas kosten muss, wenn sie im Internet und nicht auf Papier veröffentlicht wird. Die Verlage warnen deshalb schon seit Längerem vor einem weiteren Zeitungssterben.
Der Bundesrat hat auf die Notrufe reagiert. Er verabschiedete am 29. April 2020 ein Medienpaket, das aus drei Teilen besteht: Erstens beinhaltet es die Revision des Postgesetzes. Hier soll die bisherige indirekte Presseförderung ausgeweitet werden. Es beinhaltet zweitens die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Hier schlägt der Bundesrat allgemeine Massnahmen zugunsten von Radio und Fernsehen sowie zugunsten aller elektronischen Medien vor. Drittens präsentiert der Bundesrat ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Mit diesem will er die Medienbranche während zehn Jahren bei der digitalen Transformation unterstützen. Geplant ist konkret, dass der Bund den Medien mit Online-Angebot abhängig von ihrem Umsatz finanzielle Beiträge bezahlt. Die maximale Unterstützung liegt bei 80 Prozent des Umsatzes. Das bedeutet Folgendes: Macht ein Medienhaus im Internet einen Umsatz von 100[NB]000 Franken, erhält es vom Bund 80[NB]000 Franken dazu. Total will der Bund dafür 30 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
Der Ständerat, der das Medienpaket zuerst behandelte, hat die indirekte Förderung auf die Frühzustellung sowie auf sämtliche Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet. Zudem hat er die Unterstützung der Verbands- und Mitgliederpresse erhöht. Damit hat er die Presseförderung gegenüber dem Bundesrat um insgesamt 50 Millionen Franken auf jährlich 120 Millionen Franken ausgeweitet. Die Förderung der Online-Medien hat er grundsätzlich genehmigt, allerdings wurde wegen der knappen Mehrheiten die Ausgabenbremse nicht gelöst.
In Ihrer vorberatenden KVF-N stand die neue Förderung der Online-Medien im Zentrum der Diskussion. Es wurde erstens die Frage gestellt, ob der Bund überhaupt eine Verfassungsgrundlage für eine absatzabhängige Förderung habe. Diese Frage hat auch die SPK aufgeworfen. Zweitens forderte die Kommission einen Zusatzbericht mit konkreteren Aussagen zur Umsetzung dieser Online-Förderung. Das Departement entwickelte, etwas in Eile, ein Modell und lieferte dieses der Kommission nach. Dennoch kam eine knappe Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass es sinnvoll ist, das Paket aufzuschnüren. Die Teile 1, Postgesetz, und 2, RTVG, die im Grundsatz unbestritten sind, sollen rasch behandelt werden, um die Medienhäuser bald entlasten zu können. Der Teil 3, die Online-Förderung, soll vertieft diskutiert werden, weil es ein Paradigmenwechsel ist. Erstmals würde die publizistische Leistung direkt staatlich mitfinanziert.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit muss dieser Schritt gut überlegt sein. Sie möchte zur Frage der Verfassungsmässigkeit weitere Anhörungen durchführen. Sie möchte alternative Unterstützungsmodelle prüfen, und der bestehende internationale Vergleich soll erweitert werden.
Eine Minderheit sieht keine Notwendigkeit für weitere Abklärungen. Sie findet, die Unterstützung der Medien sei nötig, die Frage der Verfassungsmässigkeit werde überhöht und das Paket sei ausgewogen. Sie beantragt deshalb, den Entwurf 1 an die Kommission zurückzuweisen, damit diese das Paket integral berät.
Wir alle haben in den letzten Tagen mit Telefonen und E-Mails die Sorgen der Verlage zu spüren bekommen. Dazu erlaube ich mir folgende Bemerkung: Wenn Sie wollen, dass die Verlage rasch zusätzliche Unterstützung erhalten, sollten Sie der Aufteilung zustimmen. Ich erwarte im Fall einer Rückweisung des Medienpakets eine komplizierte Detailberatung mit ungewissem Ausgang.
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen daher, den Anträgen der Mehrheit zu folgen.