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AB 266712

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Minderheit Mazzone und damit dem Bundesrat zu folgen. Betrachten Sie es einmal ganz pragmatisch: Wir haben in der Schweiz für alle Luxusgüter einen Schwellenwert von 100[NB]000 Franken. Hier geht es um eine Einschränkung betreffend Rohmaterialien. Sie können also auch in Zukunft im Laden Schmuck oder eine Uhr kaufen. Die Bezahlung mit Bargeld ist möglich. Für Rohmaterialien soll eine Grenze von 15[NB]000 Franken gelten. Ich meine Rohstoffe, die noch verarbeitet werden. Das ist der internationale Standard. In der Praxis findet diese Zahlung nicht bar statt. Wenn Sie irgendwo einige Kilo Rohmaterialien [PAGE 746] zum Schmelzen kaufen wollen, haben Sie nicht den Lastwagen oder die grosse Mappe mit den Banknoten dabei. Das findet schon heute elektronisch statt.

Ganz pragmatisch könnten wir hier eine Lücke füllen, die international beanstandet wird, und damit niemanden belasten. Absatz 4bis wurde auch in der Vernehmlassung nicht beanstandet und mit dem Grosshandel besprochen. Es wäre ein "quick win", den wir realisieren könnten, ohne dass es jemanden belastet. Dann hätten wir hier diese Anpassung.

Ganz pragmatisch: Die grossen Dinge können Sie nach wie vor bar bezahlen. In den Läden sind Barzahlungen bis 100[NB]000 Franken immer noch möglich. Bei den Rohmaterialien wäre die Grenze aber bei 15[NB]000 Franken. Die Grenze kommt ohnehin in der Praxis kaum zur Anwendung. Die Leute, die bei uns verkehren, bezahlen elektronisch bzw. per Banküberweisung, aber nicht mit dem Bargeldkoffer.

Sie können hier also dem Bundesrat und Frau Mazzone zustimmen und sozusagen in einem Bereich punkten, wo es uns nichts kostet. Ich bitte Sie, das noch einmal pragmatisch zu prüfen und dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.

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