Thurnherr Walter · 2020-09-10
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10
Wortprotokoll
Es tut mir leid, dass ich heute Morgen Konfusion verursacht habe. Ich habe natürlich Verständnis für die Situation auf der Strasse. Es ist schwieriger geworden, Unterschriften zu sammeln. Man muss dann doch etwas differenzieren: Nicht jedes Referendum kommt deshalb nicht zustande, weil die Bedingungen etwas schwerer sind. Es könnte dann auch an der Vorlage liegen. In den letzten zehn Jahren sind 40 Prozent der Initiativen, die lanciert wurden, nicht zustande gekommen - dies einfach, damit Sie etwa die Normaltemperatur kennen. Wir haben letzten Dienstag zwei Initiativen eingereicht bekommen, es sind diverse Referenden angekündigt. Es kommt dann halt auch darauf an, wofür man sammelt, nicht nur darauf, wie die Situation auf der Strasse ausschaut.
Es ist so, die Situation ist nicht so einfach wie vorher. Ich habe einfach heute Morgen in der Kommission noch einmal in Erinnerung gerufen, warum Sie das im Gesetz anders geregelt haben. Der Gesetzgeber hat hier eine starre, klare Vorschrift gemacht, dass es die Referendumskomitees sein sollen, die laufend - laufend übrigens, nicht nach Abschluss, denn dies verursacht zeitliche Verzögerungen - ihre Unterschriften bei den Gemeinden bescheinigen lassen müssen. Warum haben Sie das gemacht? Weil Sie wollten, dass die Referendumskomitees selber die Verantwortung dafür übernehmen, wie viele Unterschriften sie haben. Die Überlegung war vielleicht auch ein wenig: Wenn man böse will, kann man für ein Referendumskomitee Unterschriften sammeln, die gar nicht echt sind. Dies stellt sich dann aber erst nach der Bescheinigung heraus, wenn dann die Bundeskanzlei mitteilen würde, die Unterschriften seien im Fall gar nicht echt. Dann hat das Referendumskomitee einfach ein paar tausend Unterschriften zu wenig. Im Gegensatz zu den Initiativkomitees ist das Referendumskomitee ja nicht so formalisiert. Da kann man einfach mit dem Sammeln beginnen.
Dies sage ich einfach, damit Sie wissen, wieso Sie damals diese Frist so gelegt haben. Sie haben diese Bedingung stark gewichtet: Es soll innerhalb dieser Frist beurteilt werden.
Die Situation in den Kantonen wurde angesprochen. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Die meisten der Kantone, die aufgezählt worden sind, haben etwas spezielle Verhältnisse. Einige Kantone übernehmen es sowieso von ihren Gemeinden; Basel-Stadt hat drei Gemeinden. Oder zu den Fristen: Zürich hat ganz andere Fristen, Zürich hat viermonatige Fristen zur Bescheinigung dieser ganzen Sache. Bei uns geht es Tage. Also einfach, damit Sie wissen, dass die Verhältnisse jeweils etwas anders sind.
Mich dünkt, man sollte diesen Antrag ablehnen.