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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-10

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Auch dieser Antrag lag der Kommission nicht vor, logischerweise, weil es ein Einzelantrag ist. Aber aus der Behandlung der Bestimmung von Artikel 2 können wir schliessen, dass die vom Bundesrat beantragten Massnahmen als korrekt betrachtet wurden. Die Kritik von Kollege Minder an der Armeeapotheke, vor allem im Zusammenhang mit dem Maskengeschäft, bezieht sich auf die Vergangenheit. Die Auswertung der Erfahrungen aus der Covid-19-Krise, soweit sie hinter uns liegt, durch die GPK werden wir irgendwann zur Kenntnis nehmen. Ich kann nicht beurteilen, wieweit Kollege Minder recht hat mit seiner Beurteilung und mit den harten Worten, die er jetzt gewählt hat.

Wenn wir jetzt Vorsorge treffen, muss eine Bestimmung der Covid-19-Verordnung erhalten bleiben, welche die Beschaffung von medizinischem Material zulässt, notfalls über die staatlichen Akteure, konkret: die Armeeapotheke. Wie in der Botschaft zu lesen ist, geht es hier nicht um den Auftritt am Markt, sondern um die Lieferung an die Kantone und die Spitäler, wenn es anders nicht funktioniert. Hier gilt es vor allem zu beachten, dass das Subsidiaritätsprinzip, das wir ja bei Artikel 1 ausführlich behandelt haben, greift. Die staatliche Beschaffung via Armeeapotheke wird erst dann greifen können, wenn der Markt und die privaten Akteure etwas nicht besorgen können.