Burgherr Thomas · Nationalrat · 2020-09-10
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, das Entsendegesetz dahingehend zu ändern, dass der Geltungsbereich der Solidarhaftung aus Artikel 5 auf den Tertiärsektor ausgeweitet wird. Erstunternehmer des Tertiärsektors sollen ebenfalls zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen durch den Subunternehmer haften. Das Regime, welches gemäss Gesetz bereits für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe gilt, soll nun auch für den Dienstleistungssektor gelten.
Für die Kommissionsmehrheit war ausschlaggebend, dass im Tertiärsektor nur selten Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden und es daher kaum Mindestlöhne gibt. Die Wirkung des Anliegens würde daher bereits an diesem Punkt verpuffen. Die Anwendbarkeit und die Umsetzbarkeit der Initiative sind bereits durch diese Tatsache infrage gestellt. Für die Haftung eines Erstunternehmers ist ja ein zwingender Mindestlohn überhaupt die Voraussetzung. Wenn es diesen nicht gibt, kann auch für nichts gehaftet werden. In diesem Bereich werden den Behörden offenbar auch keine oder nur sehr wenige explizite Probleme gemeldet. Gemäss Berichten wurden im Tertiärsektor keine Fälle von Untervergaben mit Verstössen gegen die Mindestlohnbestimmungen registriert.
Die Umsetzbarkeit der Idee wird zusätzlich erschwert, weil die Unterscheidung zwischen der Weitergabe eines Auftrages und der Auslagerung von Arbeiten nicht einfach ist. Es ist dabei nicht immer die gleiche Person für die Vertragserfüllung und daher auch für die Einhaltung von Arbeitsbedingungen zuständig. Die Verantwortlichkeiten sind unterschiedlich. Das verkompliziert die Sache natürlich in der Umsetzung und setzt ein grosses Fragezeichen. Deshalb wäre die Ausdehnung der Solidarhaftung mit viel Bürokratie verbunden.
Die Mehrheit der Kommission beurteilt die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen als gering und empfindet den dadurch ausgelösten administrativen Aufwand als nicht verhältnismässig und nicht zielführend. Die Kombination von mehr Aufwand und wenig bis keiner Wirkung ist kein guter Ratgeber in Zeiten, wo wir schauen müssen, dass die Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Die Corona-Wirtschaftskrise wird uns noch einige Zeit beschäftigen und herausfordern. Daher sollten wir keine solchen regulatorischen Experimente wagen. Eine Ausweitung von bürokratischem Mehraufwand auf einen ganzen Wirtschaftssektor schiesst definitiv am Ziel vorbei. Insbesondere die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmungen, für welche die Überprüfungs- und Deklarationspflicht einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand darstellt, dürfen wir nicht unterschätzen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass dadurch auch potenziell der Marktzugang erschwert wird.
Mehr Sorgfaltspflichten, zusätzliche vertragliche Vorkehrungen, organisatorische Massnahmen und neue Dokumentationspflichten bedeuten immer Aufwand, Mühen und Kosten für Unternehmen. Es scheint sich ja diesbezüglich sogar eine darauf ausgerichtete Branche etabliert zu haben, die diese Mühen und zeitlichen Aufwände gegen Geld abnimmt. Dies ist keine gute Entwicklung; das bietet dann nur wieder viel Futter für Juristen, Beamte und Beratungsunternehmen, die sich die Überregulierung nutzbar machen. Da müssen wir vorsichtig sein, um solche Tendenzen nicht weiter zu verstärken.
Die Kommission beantragt deshalb, die Initiative abzulehnen, und ich bitte Sie ebenfalls, dies zu tun.