Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-09-10
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
Im Anschluss an dieses Votum und auch als Wunsch an den Nationalrat: Welche Variante wir jetzt heute auch verabschieden, es sind noch mindestens vier Fragen offen, und die sollten, wenn es geht, noch im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, nicht erst in der Verordnung.
1.[NB]Was bedeutet in Absatz 1 "finanziell unterstützen"? Ich gehe davon aus, das heisst entweder ein Darlehen oder ein A-Fonds-perdu-Beitrag. Die Antragsbehörde kann also dort zwischen diesen beiden Varianten wählen.
2.[NB]Wer ist die Antragsbehörde? Ich gehe davon aus, dass im Anschluss an die Ausführungen von Kollege Würth die Kantone die entsprechenden Firmen zu evaluieren haben und die Kantone dann dem Bund einen Antrag stellen. So würde ich das Vorgehen sehen. Der Antrag des Kantons an den Bund bedeutet dann schon, dass der Kanton seine finanzielle Beteiligung beschlossen hat.
3.[NB]Was heisst "wirtschaftlich gesund"? Das ist ein dehnbarer Rechtsbegriff, der nicht definiert wurde. Er müsste zumindest zuhanden der Materialien in diesem Gesetzgebungsverfahren definiert werden. Es muss nicht unbedingt in der Vorlage im Wortlaut stehen, aber klar bei den Materialien.
4.[NB]In Absatz 2 steht hier "aufgrund anderer Massnahmen des Bundes". Hier stellt sich die Frage: Welche anderen Massnahmen des Bundes sind gemeint? Sind neben den sektoriellen Beispielen, die wir hier in Klammern haben - wir haben nur sektorielle Beispiele -, auch die Covid-19-Kredite gemeint, und sind auch, wie das vorhin von jemandem gesagt worden ist, die Kurzarbeitsentschädigungen gemeint? Je nachdem, ob wir das aufnehmen oder nicht, hat das natürlich ganz erhebliche Auswirkungen. Das ist gut zu überlegen. Es wäre zwar die sparsamere Variante, aber ich glaube nicht, dass es dienlich wäre, hier die Kurzarbeitsentschädigungen hineinzunehmen. Das würde nämlich heissen, dass eine kleine Firma mit zwei Angestellten, die wahrscheinlich für einen Angestellten eine Kurzarbeitsentschädigung bekommen hat und für den anderen vielleicht nicht, dann von vornherein ausscheiden würde. Das ist wahrscheinlich nicht gemeint, aber es müsste geklärt werden.
Diese Fragen sollten im Gesetzgebungsverfahren noch geklärt werden, und dann sollte es eigentlich möglich sein, dieses Gesetz mit Artikel 8a zu verabschieden. Aber der Bundeskanzler mag sich dazu noch äussern. Je nachdem, wie das Preisschild im Ganzen aussieht, wird es ja wohl so sein, dass, wenn die "Winterhilfe" des Bundesrates - also die Vorlage auf die Wintersession hin - kommt, diese definitive Vorlage dann diese Regelung hier ablösen könnte. Die Vorlage hier in diesem Gesetz hat ja den rechtlichen Effekt, dass sie in Kraft tritt, selbst wenn das Referendum ergriffen wird. Das heisst, sie würde sofort greifen, jedenfalls sofort, wenn die Verordnung vorliegt. Dagegen müsste man auf jeden Fall mit der auch dringlichen Gesetzgebung des Bundesrates, die dann möglicherweise die Covid-19-Gesetzgebung hier in diesem Sektor ablösen könnte, bis zum Winter warten.