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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-14

Wortprotokoll

Artikel 39 des neuen CO2-Gesetzes sieht mehrere Abfederungen der Investitionskosten für Hausbesitzer vor. Über das Gebäudeprogramm können die Kantone Fördermittel an den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energien sowie an Gebäudehüllenmassnahmen leisten. Der Klimafonds beinhaltet ebenfalls Förderbeiträge für den Ersatz fossiler Heizungen.

Zur Überwindung der in Spezialfällen entstehenden Liquiditätsengpässe ist zudem die Absicherung und Standardisierung von Energie-Contracting-Lösungen vorgesehen. Weiter kann der Bundesrat gemäss Artikel 9 Absatz 3 des CO2-Gesetzes reduzierte Anforderungen vorsehen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund des Schutzes überwiegender öffentlicher Interessen angezeigt ist.