Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-14
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen müssen Unfälle, die einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden nach sich ziehen, unverzüglich der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) gemeldet werden. Dem Bundesamt für Verkehr müssen solche Ereignisse innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden.
Bezüglich des Unfalls vom 29. Januar 2020 in Versoix hat das Bundesamt für Verkehr zunächst eine Meldung über eine leicht verletzte Person erhalten. Ereignisse mit Leichtverletzten sind gegenüber der Sust nicht meldepflichtig. Erst später hat das Bundesamt für Verkehr Kenntnis erhalten, dass es sich dabei um eine schwer verletzte Person gehandelt hat. Daraufhin wurden am 21. Juli bei den SBB nähere Informationen eingeholt.
Die Aussage, dass das Bundesamt für Verkehr erst auf Anfrage der "K-Tipp"-Redaktion Nachforschungen angestellt habe, trifft nicht zu. Überdies machen allein die SBB pro Jahr rund 2500 Meldungen an das BAV. Anlässlich von Audits bei den Unternehmen wird unter anderem geprüft, ob bei diesen die Meldeprozesse bekannt sind und ihnen nachgelebt wird. Als Konsequenz können Auflagen verfügt werden.