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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-09-14

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-09-14

Wortprotokoll

Die Schweiz hat sich bereits mehrmals und unmissverständlich gegenüber Belarus zu den dortigen Menschenrechtsverletzungen geäussert. Zudem hat sie die Freilassung der willkürlich Inhaftierten gefordert und wird das weiterhin tun. Dazu nutzt sie auch multilaterale Foren wie den UNO-Menschenrechtsrat, den Europarat und die OSZE. Bei Letzterer beteiligt sie sich aktiv an den Diskussionen in Wien über die Aktivierung einer Expertenmission.

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung prüft bei Versicherungsanträgen projektspezifische Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte gemäss internationalen Standards. Sie richtet sich auch nach den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik und prüft die Einhaltung des geltenden Rechts, welches zum Beispiel Sanktionsmassnahmen umfassen kann. Die Einzelfallprüfung trägt den Verhältnissen in den Zielländern sowie der Verschiedenartigkeit der Schweizer Exporte Rechnung. Zur Verhinderung von Transfers illegaler Gelder in unser Land hat die Schweiz strenge Gesetze erlassen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, die Finma, überwacht die Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten von Banken. Sie ist unabhängig und äussert sich nicht zu Einzelfällen.

Funktioniert die Prävention nicht, so ermöglicht die Gesetzgebung, illegale Gelder zu blockieren und an die Geschädigten zurückzuführen. Die Voraussetzungen für eine Sperrung gemäss Artikel 3 SRVG sind in Bezug auf Belarus nicht kumulativ erfüllt.

Der Bundesrat hat keine Kenntnisse von Vermögenswerten von Herrn Lukaschenko und seinem Umfeld bei Banken in der Schweiz. Über den Flug einer belarussischen Maschine von Minsk nach Basel verfügt der Bundesrat über keine weiteren Informationen. [PAGE 1418]

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