Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-18
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Darf ich für die Nichtmitglieder der Kommission einfach immer darauf hinweisen, dass die Zahlen, die wir jetzt beraten, eigentlich obsolet sind, weil wir uns hier im alten System der zweijährigen [PAGE 605] Veranlagung befinden. Im einjährigen System der Veranlagung betrüge der Kinderabzug bei der Mehrheit der Kommission nicht 8400, sondern 9300 Franken. 9300 Franken Kinderkostenabzug - meine ich - wären doch ein stattlicher Betrag, und ich wehre mich dagegen, dass man Kinderkosten jetzt einfach gleich wie Gewinnungskosten behandelt. Kinder bereiten auch noch Freude! Diese kann man finanziell zwar nicht messen, aber wenn man einfach von den durchschnittlichen absoluten Kosten ausgehen wollte und dieses System konsequent durchziehen würde, müsste man den Kinderabzug auf 13 200 Franken festlegen.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen. Bei einer Erhöhung auf 8400 bzw. auf 9300 Franken von heute 4700 Franken geht es doch um einen erheblichen Betrag.