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Minder Thomas · Ständerat · 2020-09-14

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-14

Wortprotokoll

Bei diesem indirekten Gegenvorschlag zu den zwei Initiativen geht es ganz grundsätzlich um den Einsatz von Pestiziden und die Problematik der Verschmutzung des Grundwassers und öffentlicher Gewässer. Dieser Gegenvorschlag geht aber weit darüber hinaus. Er tangiert jegliche Biozidprodukte, darunter fällt unter anderem auch die Kategorie der Desinfektionsmittel. Unter diese Kategorie fallen auch Händedesinfektionsmittel für Menschen, wie wir sie dieses Jahr leider alle kennengelernt haben. Die Wichtigkeit dieses Produktes muss ich Ihnen nicht näher erläutern. Als in der Krise der Alkoholmarkt praktisch versiegt ist, haben zahlreiche Firmen begonnen, selber Händedesinfektionsmittel herzustellen, z. B. Brauereien, aber auch viele Apotheken und Drogerien - so auch Kosmetikfirmen wie die meine; dies meine Interessenbindung. Das BAG hat dieser liberalen Öffnung des Marktes während der Corona-Krise zugestimmt.

Händedesinfektionsmittel haben eine äusserst harmlose Rezeptur: Sie bestehen grundsätzlich aus Alkohol, Wasser, Glycerin und Parfum. Das Risiko für Mensch und Umwelt ist gleich null. Trotzdem - wie eingangs erwähnt - werden hier alle Biozidprodukte in denselben Topf geworfen und stark reguliert. Ich beantrage daher mit zwei kleinen, ja marginalen Änderungen im Chemikaliengesetz je eine Ausnahmeregelung für Biozidprodukte, die kein Risiko für den Menschen bergen.

Die erste Ausnahme betrifft die Zulassung: Alle Biozidprodukte benötigen eine Bewilligung durch das BAG, selbst simple Desinfektionsmittel. Das ist grundsätzlich in Ordnung. Doch für risikolose Produkte muss das Verfahren stark vereinfacht werden. Es kann nicht sein - dies ist leider zurzeit der Fall -, dass es eine aufwendige Studie für den Wirksamkeitsnachweis braucht, obschon man mit einer Rezeptur produzieren will, die sich nach den Vorgaben des BAG richtet. Das BAG schreibt nämlich den Alkoholprozentsatz vor.

Mit meinem zweiten Antrag will ich eine Ausnahme bei der neu vorgesehenen Offenlegungspflicht für die Verwendung von Biozidprodukten. Auch hier gilt: Es kann nicht sein, dass jede Apotheke und Drogerie, die diese Produkte selber herstellt, ihre verkauften Desinfektionsfläschchen beim Bund melden muss oder dass sogar die gewerblichen Endkonsumenten den Verbrauch von Desinfektionsmitteln melden müssen. Das wäre ein völliger Overkill. Ich bin überzeugt, dass auch die WAK-S das nicht wollte. Ich glaube, man war sich bei der Ausarbeitung dieses indirekten Gegenvorschlages gar nicht bewusst, was man da alles reguliert. Nicht alle Biozidprodukte sind potenziell krebserregend und risikoreich. Es gibt auch ganz harmlose Biozide, die wir tagtäglich an unsere Haut lassen. Dem sollten wir Rechnung tragen.

Ich bitte um Zustimmung zu den beiden Einzelanträgen. Sie sind ein ganz kleiner Beitrag zu weniger Regulierung in der Wirtschaft.